Den SAD des Ordnungsamtes bzw. der Stadt Duisburg hatte ich hier erst vor wenigen Tagen kritisch vorgestellt und unter die Lupe genommen. Auf meine an den OB gerichteten ebenso kritischen Fragen zum SAD habe ich bisher noch keine Antworten erhalten – okay, es ist Pfingsten.
Das Pfingstwochenende halten aber den SAD nicht davon ab seine Pflicht zu tun. So habe ich bereits einige Zuschriften bekommen wie er das genau macht.
Eine dieser Zuschriften ist gleich auch eine offizielle Beschwerde bei der Stadt. Die Schilderung des Vorfalls spricht für sich und bedarf meines Erachtens keiner weiteren Erläuterung oder Kommentierung.
Hier die Beschwerde 1:1 im Wortlaut:
Beschwerde gegen 2 Außendienstmitarbeiter, die mir namentlich nicht bekannt sind
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Bürgerin der Stadt Duisburg und halte mich an die Vorgaben der Stadt.
Jetzt hat sich folgender Vorfall auf einem Spazierweg am Wolfssee ereignet:
Ich bin am Samstag, den 23.05.2026 gegen ca. 13.00 Uhr von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Duisburg, die sich beide nicht namentlich vorgestellt haben und mir auch keinen Ausweis gezeigt haben, aufgefordert worden, meinen Hund, der auf dem Weg neben mir herlief, anzuleinen. Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen allerdings mit dem Hinweis, dass es sich um ein Freilaufgebiet handeln würde. Die Mitarbeiter widersprachen dem. Dann wurde ich aufgefordert, meine Personalien anzugeben mit dem Hinweis, dies wahrheitsgemäß zu tun, da ich ansonsten eine weitere Straftat begehen würde. Ich wies ihren Mitarbeiter darauf hin, dass ich noch keine Straftat begangen habe, somit wohl auch nicht von einer weiteren Straftat die Rede sein könne. Meine Personalien wurden aufgenommen. Ein Foto wurde gemacht. Ich bat Ihre Mitarbeiter, noch mit aufzunehmen, dass es sich bei meinem Hund um einen sehr gut erzogenen Hund handelt, was diese auch bestätigten.
So und nun möchte ich Ihnen darlegen, weshalb ich davon ausgehe, dass ich keine Ordnungswirdrigkeit begangen habe, ich möchte auch gar nicht erst auf einen Ordnungsbescheid warten, um dann Einspruch einzulegen. Ich möchte eine direkte Beschwerde an Sie richten.
Zitat bzw. Ausschnitt aus der Seite des Umweltamtes der Stadt Duisburg, herauskopiert am 25.05.2026:
Hundefreilauf erlaubt
In Duisburg gibt es jedoch auch eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Einflussbereich der Halter auf den Wegen unangeleint bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, sofern es sich nicht um Park-, Garten- oder Grünanlagen handelt und keine privaten Regelungen etwas anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber hinaus in öffentlichen Grünbereichen wie Parks und Gärten Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt.
Hier wird u. a. auf dss Geoportal der Stadt Duisburg verwiesen, dem ebenfalls entnommen werden kann, dass die gesamte 6-Seen-Platte Landschaftsschutzgebiet ist. Entsprechende Schilder befinden sich auch an den Wegen.
Ebenfalls gibt es ein Zitat eines Duisburger Stadtsprechers Herrn Sebastian Hiedels, erschienen in der WAZ am 12.01.2024,
„Bei dem Gebiet rund um die 6-Seen-Platte handelt es sich sowohl um ein Landschaftsschutzgebiet als auch um eine Waldfläche, dort dürfen Hunde somit ohne Leine frei laufen, allerdings nur auf den Wegen.“
Dann findet sich auf der Seite der Stadt Duisburg unter der Rubrik „mit den Hunden Gassi gehen“ (Herauskopiert am 25.05.2026) ebenfalls folgender Hinweis und eine Verlinkung zum Geoportal der Stadt Duisburg
Freilaufmöglichkeiten:
An folgenden Orten dürfen Sie Ihren Hund frei laufen lassen:
auf befestigten Waldwegen, wenn der Hund im Einflussbereich der Halterin oder des Halters ist und auf Abruf unverzüglich zurückkehrt
ausgewiesene Hundefreilaufflächen
Landschaftsschutzgebiete
Also ist auf mehreren Seiten der Stadt zu entnehmen, dass es sich um ein Freilaufgebiet handelt und ich nicht gegen irgendwelche Ordnungsvorschriften verstoßen habe.
Ich möchte auch noch anmerken, dass mich Ihre Mitarbeiter schon sehr durch ihr Auftreten eingeschüchtert haben. Ich bin knapp 64 Jahre alt und kann diese Art von Aufregung überhaupt nicht gebrauchen. Das begleitet mich tatsächlich so lange mit körperlichen und seelischen Stress wie z. B. Schlaflosigkeit, weil mich der Vorgang in einer Tour beschäftigt, bis hier eine Klärung vorliegt.
Und wo bitte soll ich mich denn über die Ordnungsvorschriften der Stadt informieren, wenn nicht auf den Seiten der Stadt Duisburg???
Und noch was, ich bin am gleichen Tag abends gegen 18.00 Uhr nochmals an die 6-Seen-Platte gegangen und habe zum einen Fotos von den Schildern gemacht, die darauf hinweisen, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt und ich habe Fotos, ca. 150 Meter von der Stelle entfernt gemacht, wo mich Ihre Mitarbeiter, wie soll ich sagen, eingeschüchtert haben, auf denen zu sehen ist, dass Leute offene Feuerstellen angelegt haben, des weiteren überall befeuerte Grills herumstanden, die Leute im See gebadet haben. Es herrschte Lärm und überall lag Abfall herum. Mein Gedanke war „Wo ist das Ordnungsamt jetzt?“. Es sollte Ihren Mitarbeitern klar sein, wann man tatsächlich für „Ordnung“ sorgen kann und nicht mittags ältere Damen zu bedrängen, um ggf. eine Erfolgsquote zu erlangen. Die hier angesprochenen Fotos lasse ich Ihnen auf Wunsch gerne zukommen, ich gehe aber davon aus, dass Sie wissen, wie es gegen 18.00 Uhr dort aussehen könnte.
Und noch eine Frage, wie werden denn Ihre Mitarbeiter ausgebildet, woher nehmen die die Sicherheit, falsche Angaben zu machen, hier Zitat eines Ihrer Mitarbeiter: „Es handelt sich um ein Naturschutzgebiet“, was ja nun bewiesener Maßen falsch ist. Warum sind die nicht in der Lage, zu sagen, wir prüfen mal eben, ob ein Verstoß vorliegt??? Die Aufklärung bekommt man doch schnell im Internet.
Ich behalte mir hier rechtliche Schritte in Bezug auf Ihre Mitarbeiter vor.
Ich bitte hier um Stellungnahme und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
[Die Verfasserin der Beschwerde ist der DUISTOP-Redaktion namentlich bekannt.]
