Erpressung von OB Link? Es geht in die nächste Runde der Aufklärung!

Folgende Presseanfrage mit drei Fragen zu einem Brief, der 2025 bereits an die Polizei (namentlich u.a. den Polizeipräsidenten persönlich) in Duisburg gesandt wurde, hatte ich der Staatsanwaltschaft Duisburg im März gestellt.

Darin geht es u.a. um eine angebliche Erpressung des amtierenden Duisburger OB.

Die Polizei Duisburg schrieb mir im Vorfeld auf meine Nachfrage, der Staatsanwaltschaft den Brief bereits übergeben zu haben.

Über den Vorgang berichtete ich bereits.

Hier nochmals die drei Fragen:

1.) Liegt der Staatsanwaltschaft dieser Brief tatsächlich vollständig vor, seit wann, und wozu hat die Polizei die Staatsanwaltschaft diesbzgl. aufgefordert?

2.) Was wurde seit dem Aushändigen des Briefes seitens der Staatsanwaltschaft veranlasst, vor allem um zu klären, ob Sören Link möglicherweise tatsächlich erpresst wird – und zwar von wem und womit?

3.) Oder ermittelt man vielleicht gegen den Verfasser des Briefes?

Und hier nochmals der Brief:

 

Dazu bekam ich folgendes Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr Schulze,

zu Ihrer Anfrage vom 20.03.2026 kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen:

Der von Ihnen angehängte Brief liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Die Prüfung des Schreibens gab aufgrund der bestehenden Sachlage zu weitergehenden Maßnahmen keinen Anlass. Ermittlungen gegen den Verfasser des Briefes werden nicht geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Staatsanwaltschaft Duisburg

 

Darauf reagierte ich mit einer Nachfrage, ob es denn eine Strafanzeige bzgl. des Briefes gab, da ich zwischenzeitlich Infos von dritter Seite bekommen hatte, dass mindestens eine Person eine Strafanzeige gestellt haben soll. Trotz mehrfacher Zusendung der Nachfrage inkl. Erinnerungen erhielt ich aber keine Antwort mehr.

Da es sich bei Erpressung um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt ist die Staatsanwaltschaft allerdings auch ohne vorliegende Strafanzeige eigentlich zur Aufklärung verpflichtet, sofern es einen Anfangsverdacht gibt.

Meines Erachtens deuten schon die Umstände die in dem Brief geschildert werden auf einen Anfagsverdacht hin. Beim Verfasser des Briefes handelt sich um keinen notorischen Anschwärzer, Schwurbler, Querdenker und/oder Verschwörungstheoretiker. Die Person wurde sogar von OB Link vor nicht allzu langer Zeit ausgezeichnet.

Zudem lassen sich m.E. ohne grosse Mühe weitere ZeugenInnen für den im Brief geschilderten Vorfall finden. Ich kann dabei behilflich sein. Und, ganz entscheidend, die Aussage, dass es sich um Erpressung handelt erfolgte durch zwei Polizisten und dies nicht etwa im Rausch, also nicht im Verlauf eines alkohol- und drogenschwangeren Feier-Events, sondern bei klarem Verstand.

Gerade deshalb könnte man annehmen, dass die Staatsanwaltschaft sozusagen in den eigenen Reihen für Aufklärung sorgen möchte. Es denn denn, man versteht darunter eher genau das Gegenteil.?! Aus Gründen.?!

Die Zurückhaltung kann ich ausserdem deshalb nicht nachvollziehen weil es, ich berichtete bereits ausführlich, im Falle meiner angeblichen Beleidigung gegen einen Politiker, just die Staatswanwaltschaft war die nicht damit einverstanden war wie erstinstanzlich zu meinen  Gunsten entschieden wurde.

Sie war es die am Vorwurf gegen mich festhielt weshalb das Landgericht in der selben Sache entscheiden musste und dies auch zu meinen Gunsten tat.

Ich will damit sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht zögerte als es um einen sehr harmlosen Fall von Politiker-Kritik ging, aber im möglichen Erpressungsfall im Zusammenhang mit dem OB von Duisburg keine Veranlassung sieht „einzugreifen“.

Ich habe deshalb heute diese Einstellungsbeschwerde wegen Nichtermittlung verfasst und vorerst an die Staatsanwaltschaft selbst gesendet. Mein Vorwurf richtet sich also gegen die anscheinende Unwilligkeit festzustellen was es genau mit dem Erpressungsvorwurf auf sich hat und ob es sich tatsächlich um Erpressung handelt oder nicht. Es geht ausdrücklich nicht um die Nicht-Ermittlung gegen den Brief-Verfasser.

Guten Abend,

aufgrund einer Presseanfrage von mir als Herausgeber von DUISTOP / www.duistop.de vom 20. März 2026 zu einem Brief in dem eine mögliche Erpressung des OB von Duisburg Sören Link geschildert wird (der Brief ging an die Polizei Duisburg), antwortete der Pressesprecher und Staatsanwalt Felix Bachmann wie folgt (Zitat):

„Der von Ihnen angehängte Brief liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Die Prüfung des Schreibens gab aufgrund der bestehenden Sachlage zu weitergehenden Maßnahmen keinen Anlass. Ermittlungen gegen den Verfasser des Briefes werden nicht geführt.“ <Zitat Ende>

Dagegen lege ich eine Einstellungsbeschwerde ein. Mit der folgenden Begründung:

Meines Erachtens deuten schon die Umstände die in dem Brief geschildert werden auf einen Anfangsverdacht hin. Beim Verfasser des Briefes handelt sich um keinen notorischen Anschwärzer, Schwurbler, Querdenker und/oder Verschwörungstheoretiker. Die Person wurde sogar von OB Link vor nicht allzu langer Zeit ausgezeichnet.

Zudem lassen sich m.E. ohne grosse Mühe weitere ZeugenInnen für den im Brief geschilderten Vorfall finden. Ich kann dabei behilflich sein. Und, ganz entscheidend, die Aussage, dass es sich um Erpressung handelt erfolgte durch zwei Polizisten und dies nicht etwa im Rausch, also nicht im Verlauf eines alkohol- und drogenschwangeren Feier-Events, sonern bei klarem Verstand.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Beschwerde kurzfristig, danke vorab. Ich behalte mir vor mich zudem an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf und auch an den Innenminister des Landes NRW zu wenden.

Gruss

Michael Schulze

DUISTOP

www.duistop.de