Der Weihnachtsmarkt ist gestern gestartet und soll mit 45 Tagen wohl der bisher längste sein.
Die Sicherheit der BesucherInnen und der HändlerInnen und AusstellerInner hat eine grosse Priorität – auch in puncto Vandalismus, Einbruch und Diebstahl. Und das Vorhaben kann durchaus auch der Abschreckung von StraftäternInnen dienen.
Aus dem Grund wird der Weihnachtsmarkt videoüberwacht, was auch beim diesjährigen Stadtfest bereits der Fall war.
Gemeinsame Ausrichter des Weihnachtsmarktes sind DuisburgKontor, eine Tochterfirma der Stadt, sowie die Firma Pape & Grunau Security und VIP-Services GmbH.
Letztere wird die Videoüberwachung installieren und betreiben.
Dazu liegt angeblich aber noch keine offizielle Genehmigung seitens der Stadt bzw. des Rates vor. Die Gemengelage ist allerdings unübersichtlich, denn es handelt sich um eine private Veranstaltung auf öffentlichem Grund.
Eingeholt wurde bereits zum Stadtfest eine Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW (LDI). Diese ist aber nicht zwingend notwendig.
Das eigentliche Problem ist die rechtliche Abwägung der Vorgaben aus der DSGVO – Datenschutzgrundverordnung (z.B. insbesondere Artikel 6, Absatz 1 lit. f). So hat es angesichts der Videoüberwachung auf dem Stadtfest eine Strafanzeige gegeben.
Das Risiko für den oder die Verantwortlichen ist hoch, neben der strafrechtlichen Relevanz gibt es auch mögliche Strafen wegen zivilrechtlicher Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche. Das kann im Extremfall bis zu einer Zahlung iHv 4% des Jahresumsatzes führen.
Es geht also im Prinzip um eine Abwägung von Sicherheit, Datenschutz und Hausrecht. Wohlgemerkt von einem Privatveranstalter auf öffentlichem Grund.
Auch eine Kanzlei soll ihrerseits mit einer Stellungnahme beauftragt worden sein.
Deshalb wäre es interessant beide Stellungnahme mal zu lesen, denn wenn die Videoüberwachung bestehen bleibt dürften die beiden Stellungnahmen ja die Grundlagen für deren Befürwortung bilden. „Mildere“ Massnahmen sind grundsätzlich einer Videoüberwachung vorzuziehen (Stichwort: Verhältnismässigkeit).
In jedem Fall muss ausreichend und dezidiert auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.
Achja, bisher wurde nur bekannt, dass die Überwachung dem sog. Echtzeit-Monitoring in einer Leitstelle dienen, die Aufnahmen also nicht gespeichert werden. Ob dem so ist sei dahingestellt.
https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/videoueberwachung
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_15.pdf
Fazit:
Viele Menschen werden sicherlich spontan dem Vorhaben zustimmen und das vor allem mit dem Hinweis auf die erhöhte Sicherheit.
Das ist auch nachvollziehbar. Vor allem auch weil man argumentieren könnte, dass der Markt-Besuch ja freiwillig ist und die Schilder ausdrücklich auf die Überwachung hinweisen.
Spontan betrachtet ist dies vielleicht korrekt aber dann nicht mehr, wenn man sich mit den vielen möglichen Fällen beschäftigt die hier betroffen sein könn(t)en bei denen Menschen zurecht verlangen nicht gefilmt zu werden.
Das können u.a. diejenigen sein, die nicht als BesucherInnen dort vor Ort sind, sondern als Beschäftigte. Oder sei es nur weil man über den Markt muss um einen Hauseingang oder den Zugang zu einer Arztpraxis zu erreichen.
Das ist alles solange unproblematisch wie man selbst nicht betroffen ist.
Nur ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor Sie haben einen dringenden Termin und drohen zu spät zu kommen weshalb Sie anfangen besonders schnell zu laufen. Was wird passieren wenn das gefilmt wird und gleichzeitig jemand zu hören ist der „Haltet den Dieb schreit!“?
QED
