Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) antwortet nur teilweise – dann gar nicht mehr

Ähnlich wie beim LANUV habe ich angesichts des Neubaus der HSPV an der Wuhanstrasse auch diesbezüglich mal angefragt wie es denn um die konkreten Miet- oder Kaufkonditionen für das Gebäude steht.

In puncto LANUV, so wie auch die HSPV von Aurelis errichtet, dann aber an einen skandinavischen Investor verkauft, erhielt ich folgende grundsätzlichen Infos:

rund 17.000 qm Fläche, angemietet für rund 20 Jahre, zu 24,50 EURO/qm kalt

Es hakelt bis heute an der Auskunft wer denn seitens des LANUV den Mietvertrag unterzeichnet hat. Eigentlich merkwürdig da gemäß Pressegesetz NRW eine Auskunftspflicht besteht und nichts dagegen spricht den oder die Namen zu nennen. Mir wurde auch kein Grund genannt. Es wird nur geschwiegen.

Im Falle der HSPV gab es dann im ersten Anlauf folgende Auskünfte:

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich möchte mich noch einmal für Ihre Anfrage bedanken. Ihre Fragen können wir wie folgt beantworten:

1. Wird das Gebäude gemietet oder gekauft?

Das Gebäude wird durch die HSPV NRW 20 Jahre angemietet.

2. Wenn gemietet, zu welchen Konditionen (Kaltmiete p.a. für wieviele Jahre, wieviel qm-Fläche) und von wem?

Den Zuschlag für die Bauleistung hat Aurelis 17. Objektgesellschaft GmbH & Co. KG erhalten. Der Mietvertrag ist auf 20 Jahre ausgelegt. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 31.220 qm. Der Mietpreis liegt in einem üblichen Rahmen für Objekte mit vergleichbarer Lage und Ausstattung.

3. Wenn gekauft, zu welchem Preis und von wem?

Es liegt kein Kauf des Objekts seitens der HSPV NRW vor.

4. Wurde das Objekt bzw. der Bauauftrag zuvor -so wie gesetzlich vorgeschrieben bei Neubauten- europaweit ausgeschrieben.

Eine Ausschreibung der Bauleistung erfolgte entsprechend der rechtlichen Vorgaben, in einem europaweiten Verfahren.

5. Wenn ja zu 4., wann erfolgte die Ausschreibung und wo kann ich das nachlesen (Quellenangabe – ev. Link)?

Eine Bekanntmachung erfolgte u.a. auf der Tenders Electronic Daily, der Online-Version des“ Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ für das europäische öffentliche Auftragswesen. Die Nummer der Bekanntmachung lautet: 2018/S 109-247477.

6. Wenn nein zu 4., warum nicht und vor allem wer hat das letztendlich entschieden?

Eine Bekanntmachung wurde durchgeführt.

Mit besten Grüßen

Im Auftrag

 

Damit war ich nicht ganz zufrieden und hakte wie folgt nach:

Guten Tag und danke für die Antworten,

bitte werden Sie zu Frage 2. konkreter was die Kaltmiete angeht und den Vermieter.

So liegt in Duisburg die vergleichbare Miete bei rund 16 EURO/Monat/qm im Schnitt.

Wenn man jedoch das Objekt LANUV in der Nachbarschaft als Vergleich wählt so sind dies 24,50 EURO/Monat/qm.

Und: Die Bauleistung wurde durch die Aurelis 17. Objektgesellschaft erbracht, doch ist die Firma auch der Vermieter?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

Darauf kam diese Antwort von der HSPV:

Hallo Herr Schulze,

wir bitten um Verständnis, dass wir den konkreten Mietzins nicht nennen können, da wir das schutzwürdige Interesse des Vermieters wahren möchten. Zu Ihrer letzten Frage: Aurelis ist ebenfalls Vermieter.

Beste Grüße!

 

Ich fragte erneut an:

Guten Abend nochmals,

mit Verlaub, was ist daran schutzwürdig, es handelt sich z.B. nicht um Personen bezogene Daten? Und inwiefern ist das Presseauskunftsrecht nicht schutzwürdig?

Bitte geben Sie mir eine nachvollziehbare und auch juristisch (zumindest gesetztlich) begründete Antwort.

Danke vorab.

DUISTOP

M. Schulze

 

Ich erinnerte nochmals (mehrfach) an die offene Frage:

 

ERINNERUNG:

Guten Tag,

ich möchte nochmals an die offene Fragestellung erinnern. Zum LANUV-Gebäude, dass auch vom Land NRW angemietet wurde, gab es seinerzeit eine konkrete Mietkondition in EURO/qm die mir mitgeteilt wurde.

Ich bitte also um Zusendung einer Begründung warum dies in diesem Falle nicht möglich sein sollte.

Nennen Sie mir bitte auch noch den Namen/die Namen desjenigen/derjenigen die den Mietvertrag mieterseitig gezeichnet haben.

Danke vorab.

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

3. ERINNERUNG

Guten Tag,

ich möchte erneut an die offene Fragestellung erinnern.

Es liegen mir bisher keine Infos seitens Aurelis vor, dass einer Bekanntgabe der Mietkonditionen widersprochen wurde.

Gruss

DUISTOP

M. Schulze

 

Fazit:

OB Link lernte sein Verwaltungshandwerk anscheinend auch ohne Kenntnisse über Presseauskunftsrechte zu erlangen.  An der HSPV dürften die nächsten Verwaltungs-Generationen mit fehlendem Wissen ausgebildet werden.