Fragen an den OB zum städtischen Bauauskunftssystem

Guten Morgen Herr Link,

laut einer aktuellen vertraulichen Information an unsere Redaktion sollen auch Personen die eigentlich keinen Zugang zum städtischen Online-System der Bauauskunft (GEKOS Software) haben dürften diesen Zugang jedoch besitzen.

Z.B. einen Zugang hierzu: https://bauauskunft.duisburg.de/online/internlogin.htm

2014 gab es bereits eine Anfrage der CDU dahingehend, dass anscheinend und beispielsweise Herr Paschmann (SPD) und Herr Özdemir (MdB, SPD) Zugang zum System gehabt haben könnten und ihr Wissen an die Presse weitergegeben haben könnten.

Herr Paschmann verneinte dies später, inwieweit Herr Özdemir dazu Stellung nahm ist von mir nicht recherchierbar.

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1525702&type=do

Der Bezirksvertretung in Homberg/Ruhrort/Baerl wurden damals Auskünfte aus dem System verweigert. *)

Zitat/Auszug aus der damaligen CDU-Anfrage: In einem konkreten Fall, in dem die CDU-Fraktion den Hinweis aus dem GEKOS-System für eine Anfrage in der Bezirksvertretung nutzen wollte, wurde die Aufnahme der Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung durch den Bezirksbürgermeister Homberg/Ruhrort/Baerl mit dem Hinweis verweigert, dass es sich um vertrauliche Kenntnisse handele.

Meine aktuellen Fragen:

Welche Daten/Art von Daten sind im städtischen Bauauskunftssystem vorhanden/gespeichert?

Wer hat Zugang zu diesem System?

Wie und in welchem Umfang werden die Zugangsberechtigten zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Welcher Server von welchem Anbieter (z.B. auch GEKOS) wird für die Datenspeicherung benutzt, steht dieser Server in Deutschland?

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind für den Online-Zugang getroffen – z.B. LogIn-Protokolle mit IP-Nummern etc. und wer überwacht sie?

Auf der vorgenannten Website https://bauauskunft.duisburg.de/online/internlogin.htm fehlt jeglicher Hinweis auf Impressum, Datenschutz, Nutzungsbedingungen etc., warum?

Aktueller Screenshot:

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

*) Nachträgliche Richtigstellung: Es wurden die Auskünfte selbst wohl nicht verweigert, aber deren Veröffentlichung in einer BV-Tagesordnung.