Schlampigkeit bei Corona-Maßnahmen der Verwaltung

Beitrag von Ulrich Martel

Wie immer im Leben, kann man Maßnahmen unterschiedlich bewerten.
Für den einen ist es eine unverhältnismäßige Einschränkung seiner persönlichen Freiheit und er verweist auf Schlimmeres, bei dem die Politik und Verwaltung untätig blieb.

Für den anderen jedoch, ist es eine Frage von Leben und Tod. Er fühlt sich bedroht, durch das Verhalten derer, die sich nicht so verhalten wie es offiziell vorgegeben wird.

Das ist keine Weisheit und so ist es auch kein Wunder, dass sich bei der Frage der Corona-Maßnahmen die Gemüter streiten.

Wenn jedoch Maßnahmen ergriffen werden, besonders wenn diese zu Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern führen können, dann sollten diese auch mit der gebotenen Sorgfalt erlassen und bekannt gegeben werden.

Das ist keine Freundlichkeit der Verwaltung, sondern das rechtsstaatliche Publizitätsgebot, also eine Bekanntmachungserfordernis für Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen).

Sollten diese zu Einschränkungen im öffentlichen Raum führen, so ist dies klar und eindeutig zu kennzeichnen. Der Rechtsadressat muss genau wissen, was erlaubt und was verboten ist.

Ein relativ vorbildliches Beispiel stellt hier die Beschilderung in Düsseldorf dar.

Das Piktogramm ist Normgerecht, die Uhrzeit ist korrekt angegeben und es ist dargestellt, wer die Verordnung erlassen hat. Die Landeshauptstadt Düsseldorf.

Nun sehen wir uns mal die Angelegenheit in Duisburg an. Bei einer derartigen Pandemie wird doch bestimmt mit verantwortungsvoller Akribie in der Verwaltung gearbeitet.

Zuerst ein Blick ins Amtsblatt.
https://www.duisburg.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt/Amtsblatt_Nr_48_2020.pdf

Ergänzung zu § 2 Abs. 3 CoronaSchVO besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung täglich in der Zeit von 07:00 bis 23:30 Uhr in den folgenden öffentlichen Außenbereichen

5. Bezirk Duisburg-Mitte:

Münzstraße (zwischen Peterstal und Steinsche Gasse),
Kasinostraße (zwischen Beeckstraße und Steinsche Gasse),
Kuhstraße, – Königstraße, – Sonnenwall,
Düsseldorfer Straße zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße,
Claubergstraße (zwischen Königstraße und Börsenstraße),
Tonhallenstraße (zwischen Königstraße und Börsenstraße),
Hohe Straße (zwischen Königstraße und Börsenstraße)

Und schon fällt auf: Tonhallenstraße (zwischen Königstraße und Börsenstraße) und Hohe Straße (zwischen Königstraße und Börsenstraße).

Dumm nur, das weder die Tonhallenstraße noch die Hohe Straße eine Verbindung zur Börsenstraße haben.

Und dann die Kennzeichnung der Bereiche durch eine Beschilderung.

Keine Uhrzeit und auch keine Angabe, wer das Schild aufgestellt hat. Es sei denn es war www.schnuerle.de. Und da wir in Duisburg sind könnte auch der Begriff Maskenpflicht in den gängigsten ausländischen Sprachen nützlich sein.

Aber das macht nichts, denn von den Schildern geht ja sowieso keine Rechtswirkung aus. Bußgelder können trotzdem üppig kassiert werden. Und das macht das Ordnungsamt ja auch. Es reicht die Veröffentlichung im Amtsblatt oder an einem schwarzen Brett.

Das kann man als übliche Abzocke der Verwaltung sehen, frei nach dem Motto „Es füllt die Stadtkassen“. Die Schlampigkeit mit der die Bereiche im Amtsblatt ausgewiesen wurden, lassen jedoch erahnen, wie es auch um andere wirklich wichtige Dinge bestellt ist. Z.B. um die personelle Besetzung nicht umlagefähiger Pflichtaufgaben, wie beim Gesundheitsamt.