wfbm: Anfrage beim OB wegen Bestellung der Vertretungen im Aufsichtsrat

Guten Morgen Herr Link,

anhand der Mitteilungsvorlage an den Rat vom 15. Juni 2020

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1636917&type=do

ist ersichtlich wie das Prozedere hinsichtlich der Bestellung eines Vertreters der Stadt in der Aufsichtsrat der wfbm vorgenommen wird. Darin heisst es, dass Sie entschieden haben, dass Frau Neese die von der Stadt entsandte Vertreterin im Aufsichtsrat der wfbm sei. Ehemals hatten Sie auch Herrn Krützberg dazu bestimmt.

Anmerkung: Im Falle von Herrn Spaniel ist dies ebenso gewesen.

Insofern ist der Eindruck naheliegend Sie hätten quasi Ihre/n Vertreter/in bestimmt, ohne dass der Rat über sie abgestimmt hätte. Was aber die GO NRW, so wie ich sie deute ausdrücklich vorsieht, nämlich, dass der Rat über die zu entsendenden AR-Mitglieder abstimmt.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,114

Frage: Gab es in Sachen Spaniel, Krützberg und zuletzt Neese diese Ratsabstimmungen, ich kann sie im Ratsinfosystem nicht finden?

Es liegt bei einer Festsetzung/Bestimmung durch Sie -ohne Ratbeschluss- natürlich auch der Verdacht nahe, Sie hätten quasi „Ihre“ VertreterIn bestimmt der/die auch Ihre Aufgaben/Interessen wahrnimmt, was Sie mehrmals öffentlich verneint haben, so z.B. hier im Jahr 2018:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-roselyn-rogg-kassiert-zu-viel-gehalt-was-wusste-ob-soeren-link_aid-24273353

Frage: Sollten die drei vorgenannten Personen nicht vom Rat bestimmt worden sein, wie ist dann ihre rechtliche Stellung im AR der wfbm -auch nachträglich- zu bewerten (Vertretung ohne Vertretungsvollmacht)?

 

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze