Neue Beschwerde an den Rat wegen Eingabe „Bürgerfonds Duisburger Freiheit“

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

5.11.2019

Eingabe/Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Eingabe/Beschwerde an den Rat der Stadt:

Vor fast genau einem Jahr, am 6.11.2018, habe ich eine Eingabe an den Rat (per Mail an den OB) eingereicht. Darin geht es kurz gesagt um den Vorschlag für einen Bürgerfonds betreffend die möglichen künftigen Investitionen auf der Duisburger Freiheit.

Der OB und/oder von ihm Beauftragte ließen sich trotz diverser Erinnerungen meinerseits, 10 Monate(!) Zeit um die Angelegenheit weiterzureichen.

Anscheinend gemäß Ratsgeschäftsordnung wurde meine Eingabe erstmalig von der BV Mitte am 5.9.2019 „beraten“. Dann ein zweites Mal vom Wirtschaftsausschuß am 12.9.2019 und letztmalig am 30.9.2019 vom Rat.

So jedenfalls heisst es in dem Schreiben des Herrn Hendrik Trappmann vom 16.10.2019 an mich, in dem mir das angebliche Beratungsergebnis mitgeteilt wird.

(Schreiben s. u.)

In Wirklichkeit jedoch wurde scheinbar in keinster Weise über meinen Vorschlag beraten. Lediglich über ein im Vorfeld aufgesetztes Schreiben, genau das was ich letztlich zugesandt bekam, wurde abgestimmt. Wie gesagt, Beratungen/Aussprachen scheinen in keinem Fall erfolgt zu sein.

Als ich daraufhin Herrn Trappmann sowie Herrn Link per Fristsetzung dazu aufforderte mir die Namen der Person/en zu nennen die das Schreiben verfasst/veranlasst hat/haben
liessen beide die Frist verstreichen und waren noch nicht einmal in der Lage mir den Eingang des Frist-Schreibens zu bestätigen oder sonstwie darauf zu reagieren.

Ich bin der Ansicht, dass es nicht im Sinne des §24 GO NRW ist derartig vorzugehen.
Weder eine so lange Frist verstreichen zu lassen, noch Schriftsätze von ungenannten Personen aufsetzen zu lassen, die ich mit meiner Eingabe niemals erreichen wollte. Es drängt sich daher der Verdacht auf, aus welchen Gründen auch immer, dass nicht politisch legitimierte Personen -möglicherweise aus der Verwaltung- im Vorfeld Entscheidungen treffen und vorformulieren, die Gremienmitglieder nachfolgend scheinbar nur durchwinken.

Von echten unvoreingenommenen Beratungen/Aussprachen kann also keine Rede sein.

Dies ist im Übrigen nicht das erste Mal bei Eingaben/Beschwerden gemäß §24 GO NRW von mir an den Rat.

Demzufolge fordere ich Sie auf die Vorgehensweise entsprechend abzuändern (schnellere Bearbeitung, tatsächliche Besprechung in Gremien, keine Vorformulierungen von Antworten an Petenten) sowie mir im konkreten Fall die Namen der Person/en zu nennen, die mein Schreiben verfasst/veranlasst haben.

Gruß

Michael Schulze