Duisburger Tageszeitung verweigert Gegendarstellung

Am 24.04.2019 erschien in der WAZ-online ein Artikel zu einem möglichen Sparkassen-Neubau am Sittardsberg. Hier nachzulesen:

https://www.waz.de/staedte/duisburg/sued/raeumungsklage-streit-um-sparkassen-neubau-am-sittardsberg-id217018201.html

Ob der Artikel auch in der gedruckten Ausgabe stand, entzieht sich meiner Kenntnis.

In dem Artikel ging es auch um die Familie Mary/Robert die dort rechtmässig wohnte und noch immer wohnt (Altenbrucher Damm 6). Sie soll weichen, wenn es nach dem Willen des Vermieters der städtischen IMD geht. Deshalb haben die Marys/Roberts Widerspruch gegen die Kündigung der IMD eingelegt, das Verfahren läuft noch, insoweit ein normaler Vorgang.

Die IMD hat aber gewisse Massnahmen ergriffen um den Marys/Roberts ihr bis dato beschauliches Leben ein wenig schwer zu machen, so wurde der Abriss eines auf dem Grundstück befindlichen und unvermieteten Gebäudes (Altenbrucher Damm 6a) angekündigt, was aber das an die Marys/Roberts vermietete Gebäude derart in Mitleidenschaft gezogen hätte, dass einer anschließenden Räumung u.U. nichts mehr im Wege gestanden hätte, weil das Mietobjekt nicht weiter bewohnbar gewesen wäre.

Diese Sachlage griff die WAZ in dem Artikel auf. Die Verfasserin hatte mich sogar angerufen und zu dem Sachverhalt befragt, wir sprachen ein paar Minuten und ich verwies in Unkenntnis aller genauen Details an die Marys/Roberts und ermöglichte so einen Telefonkontakt. Dieses Telefonat wurde auch geführt und der Artikel erschien.

Aus der Sicht der Marys/Roberts enthält der Artikel aber fünf gravierende falsche Angaben. In diesem Falle, da es sich nicht um Meinungsäusserungen handelt, greift das Pressegesetz NRW und ermöglicht das begründete Verlangen einer Gegendarstellung, wozu  die Presse dann verpflichtet ist, wenn die vorgetragenen Sachverhalte nicht den Tatsachen entsprechen. Soweit die Theorie.

Also verfasste die Famile Mary/Robert eine Gegendarstellung, schickte sie an die Redaktion der WAZ in Duisburg und wartete. Nach mehrmaligen Nachfassen erklärte laut Aussage der Familie die Redaktion nun die Ablehnung der Gegendarstellung.

Ich erachte eine Gegendarstellung in dem Falle für angemessen. Ich kenne den gesamten Vorgang inzwischen sehr gut, hatte ihn bei DUISTOP bereits geschildert und bin ja auch durch den Anruf der Journalistin, zumindest bzgl. des Artikels, involviert. Aus diesem Grunde werde ich die gesamte Gegendarstellung hier veröffentlichen:

(ANFANG DER GEGENDARSTELLUNG)

Gemäß Landespressegesetz NRW §11 möchte ich von der Möglichkeit einer Gegendarstellung Gebrauch machen.

Ich bzw. meine Familie, die ich vertrete, bin bzw. ist von einer Veröffentlichung direkt betroffen.

Wir sind nicht nur privat davon betroffen , sondern auch geschäftlich.

Denn – mein Unternehmenssitz (MaryTransport ) befindet sich auf dem Altenbrucher Damm 6 und googlet man mein Unternehmen bzw. die Adresse Altenbrucher Damm 6, erscheint ihr Artikel , der meinem Unternehmen schadet.

Daher, mache ich von meinem Recht Gebrauch eine Gegendarstellung zu fordern. Sollte diese nicht erscheinen, übergeb ich dass meinen Anwälten.

In Ihrer Ausgabe WAZ vom 24.04.2019 schreiben Sie, in der Rubrik Lokales unter der Überschrift (Räumungsklage: Streit um Sparkassen-Neubau am Sittardsberg ) wie folgt:

1.

Dass ein Zimmer der aktuellen Bewohner durch den Abriss verschwinden würde, erklärt Stadtsprecherin Susanne Stölting so:
„Die Familie hat in 6a Räume belegt – einfach so.“ Der Mietvertrag läuft auf die Hausnummer 6

Diese Darstellung(en) ist/sind unwahr und entspricht nicht den Tatsachen.

Vielmehr muß es richtigerweise lauten:

Dass ein Zimmer der aktuellen Bewohner durch den Abriss verschwinden würde, erklärt Stadtsprecherin Susanne Stölting so:
„Die Familie hat in 6a Räume belegt – einfach so.“ Der Mietvertrag läuft auf die Hausnummer 6

Die Mieterin (Mary/Robert) hingegen sagt :

Zwei offziell vom IMD an uns vermietete Räume befinden sich im Haus 6a. Zu den anderen Räumen des Hauses 6a haben wir keinen Zugang .“

2.

Für den Garten läuft derzeit eine Räumungsklage. Denn gemietet habe die Familie, so Stadtsprecherin Susanne Stölting, „nur das Haus, nicht den Garten“.

Diese Darstellung(en) ist/sind unwahr und entspricht nicht den Tatsachen.

Vielmehr muß es richtigerweise lauten:

Für den Garten läuft derzeit eine Räumungsklage. Denn gemietet habe die Familie, so Stadtsprecherin Susanne Stölting, „nur das Haus, nicht den Garten“.

Die Mieterin , sagt dazu :“Der Garten wurde uns seit Mietbeginn mit überlassen und gehört teilweise zur Mietsache, da wir dort einen Gastank und einen Geräteschuppen haben. Das wird gerade noch gerichtlich geklärt.“

 

3.

Diese Darstellung(en) ist/sind unwahr und entspricht nicht den Tatsachen.

Der Streit zwischen IMD und Familie Robert eskaliert unterdessen weiter: Einsätze am Altenbrucher Damm absolviert das IMD inzwischen nur noch in Begleitung der Polizei.

Vielmehr muß es richtigerweise lauten:

Die Mieter verwehren der IMD – ohne Termin unberechtigten Zutritt zu ihrer Mietfläche. Daraufhin – versucht die IMD sich unberechtigter Weise, Zutritt mit der Polizei / Amtshilfe zu verschaffen.

 

4.

Diese Darstellung(en) ist/sind unwahr und entspricht nicht den Tatsachen:

Räumungsklage: Streit um Sparkassen-Neubau am Sittardsberg

 

Vielmehr muß es richtigerweise lauten:

Streit um Sparkassen-Neubau am Sittardsberg, Mieter wehren sich

sich. Für die Wohnung der Mieter gibt es keine Räumungsklage.

 

 

5.

Diese Darstellung(en) ist/sind unwahr und entspricht nicht den Tatsachen.

Doch dort wohnen zum Teil noch Menschen. Sie fürchten nun einen Teilabriss, der auch das von ihnen bewohnte Haus unbewohnbar machen könnte, und sehen sich als Opfer. Die Stadt hingegen sieht Opfer- und Täterrollen andersherum verteilt.

Vielmehr muß es richtigerweise lauten:

Die Stadt hingegen sieht Opfer- und Täterrollen andersherum verteilt.

Die Mieter wehren sich auf dem Rechtsweg , mit ihrem Anwalt Herrn Strehl (Riegel und Strehl , Düsseldorf ) gegen das Vorgehen des IMD.

Sie sind keine Täter .

 

Zu Ihrer Info:

Das Amtsgericht Duisburg , hat der einstweiligen Verfügung gegen die IMD stattgegeben.

Der Antragsgegnerin (IMD) wird untersagt, den angekündigten Abbruch des Gebäudeteils Altenbrucher Damm 6a durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Dieses, wurde der IMD am 29.04.2019 durch eine Gerichtsvollzieherin zugestellt.

 

(ENDE DER GEGENDARSTELLUNG)