Ziele.




Die 10 wichtigsten Ziele:

  1. Das allerwichtigste Ziel ist 100% Transparenz, Offenheit und Auskunftsbereitschaft: ALLE Ausschreibungen, Planungen, Aufträge und Verträge der Stadt sowie von Tochter- und Beteiligungsunternehmen sowie deren Lageberichte zentral und jeweils schnellstmöglich veröffentlichen sowie bei Fragen z.B. gemäß IFG die Antworten/Auskünfte "ohne wenn und aber" innerhalb der gesetzlichen Frist geben
  2. Tochterunternehmen und Beteiligungen nur noch wenn es sich um öffentliche Aufgaben handelt und es sich als Dezernat nicht eignet und/oder rechnet
  3. mind. 1mal jährlich eine große Bürgerabstimmung zu den wichtigsten Themen - ein Bürgerrat bestimmt die Themenauswahl
  4. alle Ratssitzungen und Protokolle zentral veröffentlichen, keine "Geheimsitzungen und -abstimmungen" mehr
  5. jährliche Nachweise über Weiter-/Fortbildungen der Ratsmitglieder in ihren jeweiligen Fachbereichen zentral veröffentlichen
  6. Ratsmitglieder dürfen nur noch max. zwei Aufsichtsrats- und/oder Verwaltungsratssitze haben
  7. Ratsmitglieder müssen alle finanziellen und sonstigen Zuwendungen/Vergünstigungen aufgrund ihrer Ratsmitgliedschaft und Aufsichtsrats- und/oder Verwaltungsratssitze zentral offenlegen
  8. Investitionen in Armutsbekämpfung, Gesundheit und Sicherheit, Bildung, Umwelt-, Natur- und Tierschutz haben absolute Priorität
  9. Synergien zu Kosteneinsparungen bei Joint-Ventures mit anderen Städten und/oder deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen gezielt suchen und umsetzen
  10. ein eigenständiges Leitbild als Stadt an Rhein UND Ruhr und "Anker" zwischen Rheinland und Ruhrgebiet vorantreiben


Die 10 zweitwichtigsten Ziele:

  1. digitale Bereitstellung und Abwicklung aller Vorgänge für Bürger*Innen mittels Formularen, Anträgen, Bescheiden rund um die Uhr
  2. offenes System für Auschreibungen, alle Anbieter und alle Angebote werden veröffentlicht
  3. alle Aufträge/Folgeaufträge ab 10.000 EU müssen ausgeschrieben werden, freie Vergaben/Folgevergaben dürfen nur 3mal hintereinander erfolgen
  4. Anbieter mit Sitz in Duisburg haben Vorrang
  5. Investoren müssen mind. 10% des Investitionsvolumens nachweisen und sicherheitshinterlegen
  6. Investoren erhalten einen Investitionsschutz nur für 6 Monate, in dieser Zeit müssen konkrete Investitionshandlungen erfolgen
  7. der jährliche Haushalt und Haushaltsentwurf muß in einer für Normalbürger*Innen verständlichen und übersichtlichen Form (ev. Kurzform) erstellt werden
  8. halbjährliche Liste der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Stadt/Stadtverwaltung jeweils zum 30.6. und 31.12.
  9. halbjährliche Liste der wesentlichen Vertragspartner/Auftragnehmer der Stadt/Stadtverwaltung jeweils zum 30.6. und 31.12.
  10. die Website www.duisburg.de muß für alle Bürger*Innen geöffnet werden um dort Meinungen zu veröffentlichen und/oder zu kommentieren.