Duisburger Freiheit: Nach über 10 Monaten eine mickrige Antwort. Demokratie mit Füssen getreten.

Im November 2018(!) hatte ich eine Eingabe gemäß §24 GO NRW an den Rat eingereicht. Angesichts der sich auftuenden Möglichkeiten auf der Duisburger Freiheit, dem Gelände das von Krieger an die Gebag verkauft wurde,  schlug ich vor für die künftige Entwicklung über einen Bürgerfonds nachzudenken. Die Idee dahinter: Warum Investitionen und mögliche Profite, angesichts niedriger Sparzinsen,  Investoren, ev. aus dem Ausland, überlassen? Am Beispiel des LANUV-Neubaus am Bahnhof kann man erkennen was möglich ist. Bei einer Kaltmiete von über 24 EURO pro qm pro Monat, einer entsprechenden Laufzeit und einem so sicheren Mieter, ist eine TOP-Rendite zu erzielen.  Ich berichtete bereits.

Eine Nachfrage von mir, wer denn in Düsseldorf den politischen Willen äusserte die Verträge entsprechend so zu gestalten und den Bau auch nicht europaweit auszuschreiben, blieb bisher trotz mehrmaliger Erinnerungen unbeantwortet.

Zurück zu meiner Eingabe an den Rat. Laut Ratssatzung ist es möglich Eingaben  an Bezirksvertretungen oder an Ausschüsse zu verweisen. In diesem Fall ist das passiert. So wurde am 5. 9. 2019 meine Eingabe in der BV Mitte besprochen. Falsch, die Verwaltung, in Person von Herrn Trappmann, hat ein vorgefertigtes Schreiben an mich(=Beschlussvorlage) in die BV eingereicht. Genau dieses Schreiben erhielt gestern dann per Post. Die BV besprach(wenn überhaupt) also nicht meine Eingabe, sondern die Antwort(=Beschlussvorlage) von Herrn Trappmann aus dem Amt für Stadtentwicklung. Gleiches passierte auch am 12. 9. 2019 im Ausschuß für Wirtschaft. Das selbe Schreiben wurde quasi durchgewunken. In der Ratssitzung am 30. 9. 2019 wurden dann nur noch sämtliche Beschlüsse aus BVs und Ausschüssen im Komplett-Paket durchgewunken.

Fazit: Herr Trappmann oder Personen die ihm in die Feder diktieren bestimmen im Prinzip die Antwort(=Beschlussvorlage) auf eine Anfrage gemäß §24 GO NRW. Ich unterstelle mal, dass dies nicht der demokratischen Absicht entspricht. BVs und Ausschüsse oder auch der Rat legitimieren quasi im nachhinein den Vorgang. Einsprüche sind möglich, doch aufgrund von Zeitmangel und Fraktionszwang wenig genutzt. Ich gehe davon aus, der Personenkreis der über derartige Eingaben bereits im Vorfeld „abstimmt“, entspricht 1:1 den Tonangebern für die Leute in BVs, Ausschüssen und im Rat. Mit anderen Worten: Querulanten in den eigenen Reihen, entsprechend Grundgesetz §38, sind unerwünscht.

Meine Eingabe wurde jedenfalls abgewimmelt mit den freundlichen Worten: Schön dass Sie sich Gedanken über Duisburgs Zukunft machen, … demnächst aber werden wir eh die BürgerInnen befragen … dann können Sie Ihren Vorschlag ja erneut einreichen. Nachzulesen hier:

Eingabe

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1626032&type=do

Beschlussvorlage

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1625645&type=do

Ich werde nun mal den werten Herrn Trappmann kontaktieren um in Erfahrung zu bringen wer ihm denn den Text diktiert hat oder ob er ihn selbst verfasst hat.  Ich sollte eigentlich Eingaben künftig direkt an ihn persönlich richten. Den Rat können wir diesbezüglich prinzipiell abschaffen. Und warum noch Ratsleute wählen?