Ratseingabe für „Bürger in Aufsichtsräten“

Im Zusammenhang mit den Vorfällen bei der wfbm, die noch nicht restlos aufgeklärt sind, und jüngst mit der Einführung des neuen Geschäftsführers Alexander Schmanke, sind die Themen Transparenz und Kontrolle verstärkt in den Vordergrund der Diskussion gerückt. Die Stadt Duisburg ist aber nicht nur an der wfbm beteiligt. Alle diese Beteiligungsunternehmen (=städtische Unternehmen) haben in der Regel eine Geschäftsführung und einen Aufsichtsrat, der bei der Sparkasse Verwaltungsrat heisst. Die Beteiligungen haben verschiedene Umfänge, manche sind zu 100% in städtischer Hand wie z.B. die Gebag, manche wie die wfbm „nur“ zu 50%.

Hier eine Übersicht (die aktuellste ist von 2017(!!!)): https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/beteiligungsbericht.php.media/76653/Beteiligungsbericht_2017.pdf

Oftmals schickt die Stadt als Gesellschafterin und aufgrund von Gesellschaftsverträgen auch vom Rat mitbestimmte Personen in die Aufsichtsräte. Dies sind in vielen Fällen Parteimitglieder und/oder städtische Beschäftigte.

Das DUISTOP-Team hat aktuell, gemäß Gemeindeordnung NRW § 24, eine Eingabe an den Rat der Stadt eingereicht.

Hier der Text der Eingabe an den Rat der Stadt Duisburg:

Der Rat der Stadt möge beschließen, dass neu zu vergebene Aufsichtsratssitze der städtischen Unternehmen und ihrer Beteiligungen in einem Losverfahren zur Hälfte (50%) mit Bürgerinnen und Bürgern besetzt werden, die ihre Sach- und oder Fachkunde über sozial, wirtschaftlich oder technisch Qualifikation oder Ausbildung vorweisen können und nicht einer Partei oder Wählergruppe angehören. Dies soll geschehen ohne eine Erhöhung der Anzahl der derzeitigen Aufsichtsratsposten.

Hintergrund (Begründung der Eingabe):

Die Vorfälle rund um die „wfbm – Werkstatt für Menschen mit Behinderungen“ haben gezeigt, dass manche Aufsichtsräte scheinbar ihrer Verpflichtung zur Kontrolle des Vorstandes nicht nachkommen.

Es liegt die Vermutung nahe, dass ev. Parteimitglieder im Aufsichtsrat in ihrem Parteizwang derart gebunden sind, dass ein „Öffentlich-Machen“ von Missständen das Ende der parteiinternen Karriere bedeuten würde. Auch ist eine Häufung von AR-Mandaten bei bestimmten Personen festzustellen. Bürgerinnen und Bürger, die in einem öffentlichen Losverfahren bestimmt werden, wären davon befreit und können interessenkonfliktfrei verantwortlich Kontrolle ausüben und bei Bedarf handeln.

Darüber hinaus, würde eine teilweise Vergabe nach dem Losverfahren die Spiegelbildlichkeit auch der Nichtwähler gerecht.