Mitgliedsausweis vergessen – Ausschlussverfahren – S.P.D. ***

Werden Sie Mitglied oder Mitgliedin im ältesten Bahnübergangsmotiv-Briefmarkensammelklub Duisburgs, aber vergessen Sie nie Ihren Klub- Ausweis!

Diese Erfahrung musste diese Woche ein altgedientes Mitglied des Klubs machen. Er hatte beim jährlichen Anlecken am vorgestrigen Mittwoch seinen Mitgliedsausweis vergessen.

Das wurde ihm zum Verhängnis, trotz seines jahrelangen Engagements für Jugend- und Nachwuchsarbeit, Markenbügeln und Albenpflege sowie die Organisation der letzten dreissig Klubfeste unter der Schirmherrschaft des ehemaligen Klub-Gründerenkelsohnneffen H. H. Graf von und zu Jäger-Dünkel-Philipp und heutigen Klub-Gründerenkelsohnnichte H. H. Gräfin von und zu Jäger-Dünkel-Philipp.

Tja, die Satzung hätte der nun Ausgeschlossene einfach besser lesen und verstehen sollen, so konnten die drei Mitgliederinnen des internen Klub-Schiedsgerichts nicht anders entscheiden.  Jedes Klubmitglied hat schließlich bei allen offiziellen Veranstaltungen  immer und jederzeit sowie ständig seinen Klubausweis bereit zu halten.

Alle Versuche von befreundeten KlubkollegenInnen sich für den Abweichler einzusetzen waren fruchtlos, das Schiedsgericht blieb hartnäckig.

Deshalb hier für alle nochmals die Satzung, die gefälligst unter dem Kopfkissen mit der Titelseite nach oben liegend, unter dem Klodeckel mit der Titelseite nach oben klebend sowie in jede zweite Unterhose linksbündig eingetackert sein sollte.

Satzung des K.u.K. Bahnübergangsmotiv-Briefmarkensammelklub Duisburg 1888 e.V. (kurz KuK-BÜM-BMS-DU-88) von 1889 (Auszug der wesentlichen Teile):

§1. Der Verein verpflichtet sich das Sammeln von Briefmarken ausschließlich mit Bahnübergangsmotiven zu betreiben, zu fördern und die frohe Kunde darüber in alle Welt zu tragen.

§10. Jeder mit Glied kann Mitglied werden. Mitglied ohne Glied kann  werden wer einen Fürsprecher mit Glied hat der ausserdem für ihn in den ersten drei Mitgliedsjahren bürgt.

§103. Der Mitgliedsbeitrag ist vollumfänglich in DRM (Deutscher Reichsmark) zu jedem 10. Januar für das gesamte Jahr i.H.v. 100 DRM (i.W. hundert) auf das Konto 0815 bei der Reichsbank zu zahlen.

§1006.

Absatz 1 …

Absatz 789: Wer bei offiziellen Versammlungen und Zusammentreffen seinen Mitgliedsausweis nicht vorzeigbar bei sich führt, ist standrechtlich zu erschiessen.

Diese Passage wurde am 1.1.1946 geändert in: …, ist aus dem Klub standrechtlich auszuschliessen.

Absatz 3210 …

Fazit:

Zahl brav Deinen Mitgliedsbeitrag, komme jeder Einladung nach, führe Deinen Klubausweis mit Dir, wirb neue KlubmitgliederInnen an, ehre den Klubvorstand, halte ansonsten die Fresse und drängel Dich nicht in den Mittelpunkt oder Vordergrund oder ins Rampenlicht sowie nicht in die Presse(Zeitung).

Und wer nun glaubt das alles sei nicht wahr und vollkommener Quatsch, der lese dieses:

https://www.waz.de/staedte/duisburg/spd-schliesst-duisburger-bezirksvertreter-aus-der-partei-aus-id226453559.html

Ja, die Realität ist um ein Vielfaches bekloppter als ich mir das je ausdenken könnte.

Und hier noch ein Reim zum Schluß:

Im Willi-Brandt-Haus ist die Freunde gross, die SPD ist nun auch noch den Thilo los.

 

***) salutem plurimam dicit = (er sagt) schönen Gruß