Anfrage an die GfW wegen Vermittlung von Ladenlokalen und Büros

Die hiesige GfW hat eine Website gestartet und bewirbt und/oder vermittelt Ladenlokale und Büros, schwerpunktmässig in der Altstadt.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/webseite-mit-den-freien-ladenlokalen-id225889655.html

Auf der Website www.startdual.de, wobei sich mir nicht  erschliesst was das bedeuten soll – DU=Duisburg und AL=Altstadt, sind Links platziert die zu Anpreisungen von Ladenlokalen und Büroflächen führen. Die Vermieter sind nicht namentlich genannt.

Es könnte sich also um eine verprovisionierte Vermittlung handeln oder aber die Vermieter zahlen für die Werbeflächen. In jedem Fall zahlen wir alle für die GfW also auch für www.startdual.de, schließlich ist die Stadt an der GfW maßgeblich beteiligt und schießt regelmässig „Kohle“ nach.

Und weil ich es gerne genau wissen möchte, habe ich die GfW wie folgt angeschrieben:

Guten Morgen,

auf der Seite www.startdual.de werben Sie für Ladenlokale und Büroflächen die Sie nicht selbst vermieten.

Meine Fragen dazu:

Ist die GfW als Makler tätig und besitzt sie dazu den Gewerbeschein gemäß §34c?

Wenn ja, werden Provisonen im Erfolgsfalle bezahlt?

Wenn nein, zahlen die Vermieter für die Werbeflächen?

MfG