Fragen zum Digitalpakt an Schulen von der Stadt beantwortet

Vor ein paar Wochen hatte ich mich mit einigen Fragen an OB Link und Digitaldezernent Murrack gewandt. Dabei ging es um die konkrete Umsetzung des Digitalpakts an Duisburger Schulen.

Hier sind die Antworten aus dem Hause von Dezernent Krützberg:

Vorab sollte man sich dieses Video mal anschauen: https://invidio.us/watch?v=0e0RD3b6oz0

Sehr geehrter Herr Schulze,

Sie haben sich mit u.g. Mail an Herrn Oberbürgermeister Link gewandt. Dieser hat mich, als zuständigen Dezernenten, gebeten, Ihnen zu antworten.

Nachdem der Digitalpakt beschlossen wurde, müssen die Länden in einem jetzt folgenden Schritt Länderprogramme beschließen, in denen die landesspezifischen Kriterien zur Förderfähigkeit von Maßnahmen festlegen. Dieses Länderprogramm liegt noch nicht vor, so dass hier keine Details zu Umsetzung vorliegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die ersten Mittel noch im Laufe dieses Jahres fließen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

1) Welche Voraussetzungen müssen seitens der Stadt und der einzelnen Schulen erfüllt sein, um Mittel aus dem Digital-Pakt beantragen zu können bzw. zu erhalten?
Das wird in den Länderprogrammen geregelt.

2) Wieviel Fördergelder kann/wird die Stadt aus dem Digital-Pakt erhalten?
Uns liegen zum Verteilschlüssen  Länder/Kommunen momentan keine Informationen vor.

3) Wie werden die Gelder auf die Schulen verteilt?
Die Themenbereiche im Bereich Digitalisierung wurden vom Bund genannt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen wie auch baulichen Voraussetzungen an Schulen sind unterschiedlich und muss mit dem internen Medienentwicklungsplan der Schulen in Übereinstimmung gebracht werden. Daher muss hier noch stadtintern eine kommunale Mittelverteilung nach Bekanntgabe der Mittelhöhe erarbeitet werden.

4) Was kann aus den Fördergeldern bezahlt werden (Hardware, Software, Netzwerke, Installationen, Wartungen), was ist davon ausgeschlossen?
Hierzu siehe die FAQs des Bundesbildungsministeriums
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

5) Ist daran gedacht mit anderen Städten einen Einkaufsverbund zu bilden?
Notwendige Beschaffungsoptimierungen werden regelmäßig überprüft, dazu zählen auch regelmäßige Überlegungen, Einkaufsverbünde zu bilden.

6) Wie ist der aktuelle Stand bei der digitalen Ausstattung der Schulen – gibt es eine aktuelle Bestandserhebung?
Hinsichtlich des Breitbandausbaus werden Mittel aus GS 2020 in Anspruch genommen sowie weitere Fördermöglichkeiten genutzt. Die jeweiligen Ausstattung der Schulen mit Endgeräten erfolgt in regelmäßigen Turni unter Berücksichtigung des schulspezifischen Medienentwicklungsplans

7) Wer entscheidet, welche Betriebssysteme etc. zum Einsatz kommen und wer ist für die Lizenzen zuständig?
Dies wird in Zusammenarbeit Schulträger – Schulen festgelegt. Für die Lizenzbeschaffung ist grundsätzlich der Schulträger zuständig.

8) Wer ist für die Wartung zuständig und wie werden evtl. notwendige Updates bei Hard-und Software gewährleistet?
Es existiert ein dreistufiges Supportkonzept, welches zwischen dem Land und der Kommune vereinbart wurde.
Der First-Level-Support wird durch die Schulen, der 2nd- und 3rd Lvl-Support durch die Kommune wahrgenommen.

9) Sind  dabei Vertrags-Möglichkeiten vorgesehen, die beinhalten das sowohl Hard- wie auch Software upgedatet werden?
Solche Klauseln sind bisher aus Kostengründen nicht in bestehenden Verträgen enthalten.

10) Welche Folgekosten entstehen evtl. aus den per Digital-Pakt geförderten Investitionen, die dann von der Stadt künftig weiter gezahlt werden müssen?
Da, wie oben erwähnt, das Landesprogramm NRW noch nicht vorliegt, kann hierüber noch nichts gesagt werden.

11) Welche Rolle spielen bei der Umsetzung Ausrüster oder ev. schon geschlossenen Verträge mit Ausrüstern wie z.B. Huawei – auch in bezug auf SmartCityDuisburg?
Im Rahmen der Smart City-Initiative existieren keine derartigen Verträge zwischen der Stadt Duisburg und einem externen Partner.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Krützberg
Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Dezernat für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales
Burgplatz 19
47051 Duisburg