Beschwerde gemäß §24 GO NRW an den Rat der Stadt – Beschäftigung von Personen die scheinbar an einen privaten Verein „ausgeliehen“ werden

Michael Schulze
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Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

9.6.2018

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich hiermit beim Rat der Stadt Duisburg über das Verhalten von folgenden Personen innerhalb der Stadtverwaltung und verweise gleichzeitig auf mögliche Untreue.

Namentlich sind dies Herr Oberbürgermeister Sören Link, Frau Anja Kopka, Frau Dr. Petra Kulendik sowie Frau Prof. Dr. Dörte Diemert.

Alle vier Personen sind in der Vergangenheit -seit Herbst 2016- von mir mehrmals angeschrieben worden. Ich habe mich an Sie gewandt und Auskünfte gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW angefragt. Diese Auskünfte habe ich bis heute nicht erhalten. Lediglich Herr Georg Puhe (Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement) ließ mir am 3.8.2017 im Auftrag der Stadt ein kurzes und knappes Schreiben zukommen.

Alle vorgenannten vier Personen sowie Herr Puhe sind also über die Problematik informiert.

Der Sachverhalt um den es konkret geht ist wie folgt:

Im Herbst 2016 fragte ich bei der Stadt (Link, Kopka, Kulendik, Diemert) gemäß IFG NRW an, wieso zwei bei der Stadt Duisburg festangestellte / verbeamtete Mitarbeiterinnen -Frau Dagmar Bungardt und eine weitere Dame(zwischenzeitlich gewechselt)- bei einem privaten Verein -City-DU e.V.- arbeiten, dafür die Email-Adressen der Stadt nutzen usw.?

Von Herrn Puhe bekam ich nach mehrmaligen Erinnerungen an alle vier Personen erst am 3.8.2017 einen Hinweis auf einen Ratsbeschluß im Jahre 1997 zugesandt, den Ratsbeschluß selbst fügte er nicht bei, den habe ich mir selbst besorgen müssen.

Laut diesem Dokument beschloß der Rat der Stadt Duisburg 1997 die Errichtung / Implementierung eines City-Managements sowie die Einsetzung eines City-Managers.
Lapidar wurde u.a. beschlossen die Kosten für den City-Manager seitens der Stadt zu übernehmen.

Seitdem scheint es Usus zu sein, den City-Manager bei der Stadt anzustellen / zu verbeamten und dann dem Verein auszuleihen / zu überlassen.

Wie die Kosten konkret und wie die Aufsichten (Fach-, Rechts -, Dienst-) konkret geregelt sein sollen wurde nach dem Ratsbeschluß scheinbar nicht mehr diskutiert und beschlossen.

Frau Bungardt z.B. leitet die Geschäfte des Vereins. Die Satzung des Vereins sieht dafür nur einen einzigen Satz vor. Wer haftet also bei Rechtsverstößen oder bei Finanzproblemen die Frau Bungardt verursacht?

Die Kosten für jemanden zu übernehmen kann ziemlich viel bedeuten, nicht aber automatisch eine Anstellung bzw. Verbeamtung mit all ihren Folgen – in diesem Fall u.a. Kosten für den Steuerzahler.

Niemand scheint es seitdem nötig gehabt zu haben auch mal die weiteren Folgen zu erörtern. Ganz abgesehen von der einseitigen Bevorzugung der City mit stadteigenem Personal, was anderen Stadtteilen nicht vergönnt ist. Ebenso können auch andere Vereine nicht auf von der Stadt bezahlte Personen zurückgreifen.

All das wissen die vorgenannten vier Personen, spätestens seit dem ich sie erstmalig angeschrieben habe, reagiert haben sie gar nicht.

Ich habe deshalb das Hauoptzollamt bereits über den Sachverhalt informiert und aufgefordert eine ev. unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung zu prüfen. Das Zollamt gibt mir leider keine weiteren Auskünfte über die Ermittlunegn und deren Ergebnisse.

Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Untreue behalte ich mir ebenso vor.

Bedenken Sie bitte, dass nun auch Sie als Ratsmitglieder über den Sachverhalt ausreichend vorinformiert sind.

Da es in der Vergangeheit bereits mehrmals zu Verzögerungen bei der Bearbeitung meiner Rats-Anträge/-Beschwerden gekommen ist sowie zu „Totalverlusten“, informiere ich zeitgleich einige Ratsmitglieder über diese Beschwerde.

Bitte bestätigen Sie den Eingang der Beschwerde. Danke.

Gruß

Michael Schulze