Stadt antwortet zum Thema Grundsteuer – teilweise

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Stadt hat mal wieder geantwortet – zumindest teilweise, diesmal auf Fragen zum Thema Grundsteuer, die ich am 15. Januar wie folgt gestellt habe:

Guten Tag Herr Link,

ich habe folgende Anfrage gemäß IFG NRW zum Thema Grundsteuer, die Sie bitte binnen 30 Tagen beantworten.

Unter Ihrer Haushaltsführung und in Ihrer Amtszeit wurde die Grundsteuer B zuletzt in 2015 auf den Hebesatz in Höhe von 855 % erhöht.
Damit ist sie im Vergleich zum Zeitpunkt Ihres Amtsantritts 2012 (590 %) rund 45% höher geworden.

Sie rühmen sich z.Z. mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies könnte auch eine Folge höherer Einnahmen aus der Grundsteuer B sein. Auch die Nachbarstadt Mülheim beweist gerade eindrucksvoll im Hauruckverfahren wie das geht oder auch nicht. Vllt. schiesst sie sich auf Umwegen ein Eigentor, weil auf der anderen Seite die Ausgaben steigen.
Dass in Duisburg der Haushalt trotzdem ausgeglichen ist, ist sicherlich anderer Finanz-Kosmetik zu verdanken, so meine Meinung.

Deshalb folgende Fragen:

1.) Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Räume/Flächen in privaten Immobilien bzw. sogar ganze Gebäude von privat angemietet.

a) Trifft es zu, dass in diesen Fällen der private Eigentümer – wie es zu vermuten ist – die erhöhte Grundsteuer B zahlen muss und diese dann an die Stadt als Mieter weitergibt?

b) Falls a) zutrifft: Wieviel Grundsteuer muss die Stadt auf diesem Umweg seit 2012 selbst zusätzlich zahlen?

2.) Neben angemieteten Gebäuden gibt es ev. noch zahlreiche große Objekte, für die PPP-Verträge abgeschlossen wurden, z.B. für die Mercatorhalle.

a) Muss in diesen Fällen das beauftragte Unternehmen(der Vermieter) die Grundsteuer zahlen oder ist es vertraglich geregelt, dass die Grundsteuer an die Stadt weitergegeben werden kann?

b) (weggefallen)

c) Wieviel Grundsteuer war seit 2012 in diesem Fall zusätzlich durch die Stadt zu zahlen oder ev. durch städtische Töchter, was wiederum den Ertrag und die Ausschüttung an die Stadt mindert?

3.) Auch städtische Gesellschaften und Beteiligungen besitzen teilweise sogar große Grundstücke und Gebäude.

a) Müssen auch städtische Gesellschaften/Beteiligungen als Grundeigentümer Grundsteuer zahlen?

b) Wieviel Grundsteuererhöhung ist letztendlich hier von der Stadt selbst zu tragen, nachdem ggfs. Weiterbelastungen an Mieter und Anteile privater Mitgesellschafter herausgerechnet wurden?

4.)

a) Werden die erhöhten Miet-Nebenkosten durch die Grundsteuer B für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?

b) Wirken sich die erhöhten Miet-Nebenkosten durch Grundsteuer bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?

c) Wird der Duisburger Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer-B-Erhöhung angepasst?

d) Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Erhalte ich von Ihnen keine Antworten, reiche ich die Anfrage Mitte Februar an den Rat der Stadt ein.

Gruß

Michael Schulze

Daraufhin antwortete vorgestern die Stadt wie folgt per .pdf, wovon ich einen Screenshot gemacht habe. Die Antworten zu 3. und 4. sind leider nicht dabei. Ob diese Antworten noch kommen weiß ich nicht.

Hier die Antworten der Stadt zu 1. und 2.: