Alkoholverbot in der Duisburger City ist rechtswidrig – Pressestatement von Britta Söntgerath

Zum Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes zum Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt schreibt uns Ratsfrau Britta Söntgerath heute:
 
„Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Viel wichtiger ist aber die Frage, wie wir, wie die Stadt Duisburg den chronisch erkrankten Menschen helfen kann. Statt einer Law-and-Order-Politik brauchen die Betroffenen Strukturen, medizinische Betreuung und soziale Unterstützung. 
Die Entscheidung der Stadt Duisburg, einen zweiten Streetworker einzustellen und einen Schutzraum anzubieten kann nur ein erster Schritt bleiben. Wir benötigen einen kontinuierlichen Dialog mit den Wohlfahrtsverbänden und der Suchthilfe um Konzepte zu entwickeln die greifen und von den Erkrankten angenommen werden.
Ich hoffe, dass mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes ein Umdenken bei den Befürwortern des Alkoholverbotes einsetzt. Die Sanktionspolitik hat das Problem nur verlagert, es ist an der Zeit, alle Ressourcen zu mobilisieren, um den suchtkranken Menschen zu helfen.“
 
Britta Söntgerath
im Rat der Stadt Duisburg
Mitglied im Jugendhilfeausschuss
Mitglied im Schulausschuss 
Mitglied im Vergabeausschuss
Beratendes Mitglied im Universitätsausschuss
Beratendes Mitglied BV Hamborn
Beratendes Mitglied BV Süd
Sachkundige Bürgerin im Kultur- und Sportausschuss des RVR