Wieviel verdient die Geschäftsführerin der WfBM Duisburg? Warum erfahren wir das nicht?

Aktuelle Anfrage per IFG NRW an Rosalyne Rogg(GF der WfBM) und OB Sören Link vom 23. Mai 2018:

 

Guten Tag Frau Rogg, Guten Tag Herr Link!

Ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW und bitte um Beantwortung innerhalb von 30 Tagen.

Ich möchte gerne wissen wie hoch die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rosalyne Rogg als Geschäftführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gemeinnnützige GmbH seit ihrem Eintritt als GF in die GmbH jährlich war – bzw. wie hoch die  Vergütung derzeit(2018) ist.

UND:
Im Beteilungsbericht der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2016 heisst es auf Seite 127:

Bericht über die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
Die Gesellschaft wendet den PCGK der Stadt Duisburg seit dem Wirtschaftsjahr 2011 entsprechend ihrer Unternehmens- und Beteiligungsstruktur an.
 
SOWIE:
In der/dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz/Jahresabschluß 2016 heisst es:


Organe der Gesellschaft – Geschäftsführung für alle unternehmerischen Funktionsbereiche der Gesellschaft:

Roselyne Rogg, Geschäftsführerin – Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 

Diese beiden Angaben widersprechen sich, denn der PCGK sagt eindeutig dass die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rosalyne Rogg zu veröffentlichen sind:

Zitat aus dem PCGK: 3.3.3 Die den Mitgliedern der Geschäftsführung gewährten Gesamtbezüge sind nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses auszuweisen.

Eigentlich müsste gemäß PCGK der Stadt Duisburg die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rogg in der Bilanz/im Jahresabschluß individualisiert ausgewiesen werden und zwar nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 der Gemeindeordnung NRW.

Bitte klären Sie mich auch darüber auf wieso dem nicht so ist und ich Sie umständlich darum um Auskunft ersuchen muß.

Ihre Antwort(en) möchte ich auf www.duistop.de veröffentlichen, verfassen Sie sie also so, dass es dazu keinerlei Einschränkungen gibt.

Gruß

Michael Schulze