Klima-Bürgerbegehren: DUISTOP-Vorschlag juristisch nicht akzeptabel. Aber notwendig.

Anläßlich des geplanten Klima-Bürgerbegehrens u.a. initiiert von Fridays For Future und BUND, hatte ich den ursprünglichen Fragetext über den beim finalen Bürgerentscheid entschieden werden soll ein wenig ergänzt. Dies hatte ich dem BUND als Anregung mitgeteilt.

So hatten die Initiatoren folgende Frage ausgetüftelt:

Stimmen Sie dafür, dass die Stadt Duisburg externe Sachverständige beauftragt, welche innerhalb eines Jahres einen konkreten Plan zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 für die Stadt Duisburg, Stadt-Töchter und städtische Unternehmen erstellen?

Ich würde die entscheidende Frage so formulieren:

Stimmen Sie dafür, dass die Stadt Duisburg externe Sachverständige beauftragt, die bis Mitte 2023 einen konkreten Plan zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 für die Stadt Duisburg sowie sämtliche Beteiligungsunternehmen aufstellt    UND    dass sich die Stadt sowie sämtliche Beteiligungsunternehmen verpflichten diesen Plan 1:1 umzusetzen?

Darauf schrieb der BUND zurück:

Mit Ihrer Fragestellung wäre das Bürgerbegehren rechtswidrig, da man keine pauschale Umsetzung von noch nicht definierten Maßnahmen fordern kann.

Worauf ich wie folgt antwortete:

Das mag sein, der Satz ist nur als juristisch ungeprüfte Anregung gedacht.

Fehlt der Satz bzw. die Forderung nach konkreter Umsetzung, dann wird der OB den Plan aussitzen und niemals umsetzen.

Ev. müssten Sie ein zweites Begehren starten.

Das kostet aber Zeit und auf die wird er spielen.

Das mit den Stadttöchtern wird auch schwierig, da nicht alle mehrheitlich (50% plus) in städtischer Hand sind.

Gruß

DUISTOP

M. Schulze