Fragen an den OB zu Fortschritten in Sachen Onlinezugangsgesetz – Was wird aus den Mitarbeitenden?

Das Onlinezugangsgesetz(OZG) „schreibt“ bundesweit einheitlich den öffentlichen Stellen, so auch den Kommunen, ab 2022 mehr oder minder verbindlich vor, welche Einzelleistungen online d.h. digital von der Verwaltung den BürgernInnen anzubieten sind.

In Duisburg rühmt man sich ja ständig wie toll man doch ist in Sachen SmartCity aufgestellt ist, was durchaus dasselbe Sach- und Fachgebiet betrifft.

So beschäftigt man sich u.a. mit 3D-Scans von Rathäusern, lässt aber dafür auch in Corona-Zeiten die Leute lieber persönlich für Kinkerlitzchen auf Ämtern erscheinen. Und das alles im Schneckentempo mit teils ziemlich langen Wartezeiten.

Wenn künftig viele Leistungen online erfolgen sollten wird das auch erheblichen Einflus auf die Mitarbeitenden in der Verwaltung haben.

Deshalb habe ich erneut eine Anfrage zum Stand der Dinge an den OB geschickt.

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage zum Onlinezugangsgesetz:

1. Welche der im OZG aufgeführten Leistungen die die Kommunen ab 2022 anbieten sollen sind bereits heute für die BürgerInnen in Duisburg verfügbar?

2. Welche werden ab 1.1.2022 verfügbar sein?

3. Mit welchen personellen Konsequenzen durch ev. Rationalisierungen  ist im Zusammenhang mit dem OZG zu rechnen:

Mitarbeitende-Anzahl  / Zuwachs oder Abgang? Und werden die Mitarbeitenden darüber bereits informiert bzw. wie werden mögliche fachlich-bedingte Umstrukturierungen erfolgen?

Mit freundlichem Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze