Fragen an die vier Bundestags-Kandidierenden 2021 zu Share Deals

Guten Tag Frau Bas und Guten Tag Herr Özdemir,

Guten Tag Frau Kaddor und Guten Tag Herr Banaszak,

bei sog. Share Deals, also Immobilienverkäufen bei denen die eigentlichen Objekte in Immobiliengesellschaften „verpackt“ sind, fällt i.d.R. keine Grunderwerbssteuer an.

In diesen Fällen kann die Stadt i.d.R. auch kein Vorkaufsrecht geltend machen.

Deshalb meine Fragen an Sie als Duisburger BundestagskandidatenInnen  2021:

Ist Ihnen bekannt wieviele jährliche Share Deals in Duisburg getätigt werden?

In welchem finanziellen Volumen gesamt?

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der dadurch entgangenen Grunderwerbssteuer für das Land?

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der vom Land an die Stadt dadurch nicht ausbezahlt wird?

Haben Sie sich bei der Bundes- und/oder Landesregierung NRW bereits für Änderungen dieser Praxis eingesetzt?

Ist Ihnen bekannt welche Anmietungen seitens der Stadt in Immobilien bestehen die per Share Deals gehandelt wurden/werden?

Sind Ihnen Share Deals bekannt an denen städtische Beteiligungsgesellschaften beteiligt waren/sind?

Wie lautet Ihre persönliche Einstellung/Meinung zu Share Deals, die sich „normale“ Privatpersonen nicht „erlauben“ können?

 

Aktuelle Gesetzes-Infos zu Share Deals:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/finanzpolitik-ende-der-share-deals-bundesregierung-schliesst-eines-der-bekanntesten-steuerschlupfloecher/27064020.html

https://www.haufe.de/immobilien/investment/das-absurde-theater-um-das-share-deal-steuerbonbon_256_459726.html

 

Mit freundlichem Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze