Mülheim: Zustände wie in Duisburg!?

Pressemitteilung der MBI, Mülheim

Am morgigen Donnerstag findet in Mülheim die Sitzung der Bezirksvertretung 1 statt, die zur Kenntnis nehmen muss, dass die Mülheimer Verwaltung zwei ihrer Beschlüsse für ungültig erklärte, weil sie angeblich gegen geltendes Recht verstoßen würden.

Es geht um

1.) den BV-Beschluss vom 12. August 2020 zur Beauftragung der Verwaltung, für die südöstliche Altstadt (zwischen Kaiser- und Kämpchenstraße) Anwohnerparken umzusetzen und

2.) den Beschluss vom 14. Mai 2020 für die Paul-Kosmallastraße in Heißen, dort zwei Schilder mit „Durchfahrt für Fahrzeuge über 3,5 t verboten, Anlieger frei“ anzubringen. Die kurze Straße zwischen Kreisverkehr und B 1 wird nämlich auch von LKWs als Abkürzung genutzt. (Anmerkung von DUISTOP: Kennen wir doch irgendwie – besonders aus Friemersheim.)

Es sind keine ungewöhnlichen oder heiklen Beschlüsse, nur die Mülheimer Verwaltung will beides anscheinend nicht und demonstriert, wer in Wirklichkeit regiert, nämlich die Exekutive, die sich mit Corona in weiten Teilen noch stärker verselbständigt hat. Hoffentlich läßt die gewählte Volksvertretung diese „Geschichten“ von der Kommunalaufsicht korrigieren. Wenn diese kneift, sollten die BV oder einzelne Fraktionen mit einer Organklage vor das Verwaltungsgericht  ziehen!

Es geht hier um das grundlegende Verständnis von kommunaler Demokratie!