PrämiensparerInnen unbedingt aufgepasst: Sparkassen und andere Finanzinstitute haben Zinsen ev. falsch berechnet.

Immer noch sehr viele Menschen vertrauen auf den angeblich untadeligen Ruf der örtlichen Sparkassen. Doch verhalten die sich vllt. genauso wie es eher von ihren Wettbewerbern angenommen wird und sind stattdessen auch nicht gerade zimperlich?

Den Eindruck muß man aktuell erneut haben.

Tja, da soll sich die Sparkasse Duisburg mal äussern und öffentlich erklären, ob sie zum Kreis derjenigen Finanzinstitute gehört die Zinsen beim Prämiensparen falsch (zu Ungunsten von SparerInnen) oder richtig berechnet haben.

Die Sparkasse interessiert mich in der Sache am meisten, da sie eine besondere Stellung geniesst und durch die Stadtbeteiligung und den Verwaltungsrat, in dem sich auch Ratsleute/Parteimitglieder „befinden“, eine besondere soziale Verantwortung hat.

Um was geht s konkret? Gestern ist eine Frist abgelaufen, nämlich die Anhörungsfrist der BAFIN zu einer von ihr geplanten Maßnahme nach § 4 Abs. 1a Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_210129_anhoerung_allgvfg_Zinsanpassungsklauseln.html

Die Bundesbehörde hat 231 Sparkassen und Banken angeschrieben, weil die Institute ihrer Ansicht nach durch Anwendung einer selbstgegebenen Klausel in unzulässiger Weise eigenmächtig in das Vertragsgefüge eingegriffen – und die Sparverträge mit ihren KundenInnen damit nach Gutsherrenart verändert haben.

Zitat/Auszug:

Die von mir (Anmerkung: Unterzeichner der BAFIN) beabsichtigte Maßnahme hat folgenden Wortlaut:

ENTWURF

Hiermit ergeht folgende Allgemeinverfügung:

1.Ich ordne an, alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, mit denen ein langfristiger Prämiensparvertrag mit uneingeschränktem einseitigem Leistungsbestimmungsrecht bezüglich des Vertragszinses abgeschlossen wurde, über die Unwirksamkeit der darin enthaltenen Zinsanpassungsklausel sowie das Fehlen einer allgemeinverbindlichen gerichtlichen ergänzenden Vertragsauslegung zu unterrichten und dies zu verbinden mit

a) der unwiderruflichen Zusage, eine noch zu erwartende zivilgerichtliche ergänzende Vertragsauslegung zur Basis einer Nachberechnung der bisherigen Zinsberechnung seit Vertragsbeginn zu machen,

oder

b) dem Angebot der Vereinbarung einer sachgerechten, die Vorgaben des BGH aus dem Urteil vom 13.04.2010 – XI ZR 197/09 berücksichtigenden, Zinsanpassungsklausel im Rahmen eines individuellen Änderungsvertrages.

Die Unterrichtung muss mindestens enthalten:

– die im jeweiligen Vertrag verwendete unwirksame Zinsanpassungsklausel mit uneingeschränktem einseitigem Leistungsbestimmungsrecht bezüglich des Vertragszinses,

– die Erläuterung, dass der BGH diese Art von Klauseln mit Urteil vom 17.02.2004 – XI ZR 140/03 für unwirksam erklärt hat,

(Ende des Zitats)

Alles unter obigem Link (https://www.bafin.de/…) genau nachzulesen.

Das Ganze super verkürzt von mir erklärt:

Hat ein Finanzinstitut wie z.B. eine Sparkasse die Zinsen beim Prämiensparen falsch berechnet, so soll es dies gegenüber den SparerInnen ausdrücklich selbst erklären und ihnen mitteilen.

Hier ausführlicher nachzulesen:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/sparkassen-praemiensparvertraege-wie-sie-sich-ihre-zinsen-zurueckholen-a-a35a9aab-0054-4cc2-bea4-0903d0046cbb

Deshalb habe ich soeben in der Sache mal die Stadt, einige „betroffene“ Ratsleute und die Sparkasse angeschrieben. Hier die Version an die Sparkasse:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf ein Schreiben der BAFIN (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_210129_anhoerung_allgvfg_Zinsanpassungsklauseln.html) an 231 Banken und Sparkassen und der damit verbundenen Thematik/Problematik habe ich folgende Anfrage/Fragen:

Sollte die Sparkasse Duisburg in der Vergangenheit beim Berechnen der Zinsen für das Prämiensparen diese Zinsen falsch berechnet haben, so bitte ich um Auskunft  darüber ob Sie dies öffentlich bekanntgeben bzw. dies den betroffenen SparernInnen schriftlich mitteilen und die ev. nicht berechneten Zinsen unverzüglich nachzahlen?

Wenn ja, werden Sie auch erklären wie die Fehlberechnungen zustande kamen?

Wenn ja, wie werden Sie die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen bzw. in welcher Form?

Gruß

www.duistop.de

M. Schulze