Fragen an Bruno Sagurna zur DIG

Die Stadt schafft es angesichts des Verkehrschaos, massiv hervorgerufen auch durch die nachwievor ungehemmte Ausbreitung der Logistik in Duisburg, nicht oder zumindest planerisch nicht den Infrastrukturaufgaben selbst Herrin zu werden.

Also ging man hin und gründete als Mehrheitsgesellschafterin (über 75%) mit der Hafengesellschaft zusammen kurzerhand vor rund zwei Jahren die DIG – die Duisburger Infrastrukturgesellschaft.

Von dem Moment an sitzt also ein Chaos-Verursacher in der DIG und soll die Ursachen quasi „bekämpfen“. Man nennt dies auch „Bock zum Gärtner machen“.

Ich habe mich mit der DIG mal wieder beschäftigt und deshalb einige Fragen an Bruno Sagurna gesendet:

Guten Tag Herr Sagurna,

Sie sind Ratsmitglied, SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat und u.a. Beiratsvorsitzender der DIG. Im Zusammenhang mit der DIG habe ich einige Fragen.

Gemäß des Beteiligungsberichts der Stadt Duisburg für 2019 wurde folgendes für die DIG im Zusammenhang mit dem eigentlich für alle und alles verbindlichen Public Corporate Governance Kodex (PCGK – geändert/aktualisiert Mitte 2020) beschlossen.

Zitat/Auszug aus dem Beiligungsbericht:

Gemäß der Regelung in Artikel 3.6.1 (PCKG) sollen die Mitglieder der Geschäftsführung für fünf Jahre bestellt werden. Die Geschäftsführerverträge der beiden Geschäftsführer wurden in 2019 jedoch auf unbestimmte Zeit geschlossen. Darüber hinaus nimmt die Geschäftsführung der Vollständigkeit halber folgende Anmerkungen vor, die aus ihrer Sicht nicht zu einer Einschränkung der Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Duisburg führen:

– Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat gem. Artikel 2 des Kodex. Daher sind die Regelungen über den Aufsichtsrat und das Zusammenwirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat nicht einschlägig.

– In Anbetracht der bisher überschaubaren Größe der Gesellschaft und Gründung der Gesellschaft in 2019 hat sich die Geschäftsführung bisher keine Geschäftsordnung gem. Artikel 3.1.1 des Kodex gegeben.

– Die Gesellschaft hat keine eigenständige Revision gem. Artikel 3.2.4 des Kodex. Die einzelnen Projekte werden durch den Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Duisburg geprüft.

Meine Fragen zur DIG (1.-6.):

1. Wer hat diese Ausnahmen vom PCKG für die DIG beschlossen und wann?

2. Welche Gründe gab es dafür? Besonders hinsichtlich des Verzichts auf einen AR?

3. Welche Funktionen(Kontrolle?) hat der Beirat?

4. Warum wurde die übliche Frist für die Geschäftsführung, Laufzeit des Vertrages über fünf Jahre (fünf Jahre = regelmässig für GF gemäß PCKG) ausgesetzt?

4. Gilt für die Geschäftsführung eine übliche gesetzliche Kündigungsfrist (i.d.R. vier Wochen) oder gibt es auch hier gesonderte Regelungen, wenn ja welche und warum?

5. Der geänderte PCKG schreibt zu Beginn der neuen Legislatur für alle AR eine Art „Schulung/Seminar“ (s. PCKG 2.2.4) vor. Dadurch dass es sich bei der DIG um einen Beirat handelt fiel diese Schulung ev. weg. Oder fand diese statt?

6. Die Stadt ist mit über 75% an der DIG beteiligt. Die GF-Vergütung müsste gemäß PCKG ausgewiesen werden. Wie hoch ist die Vergütung für die GF der DIG pro Jahr plus Sonderboni, Dienstwagen etc.?

7. Unabhängig von Ihrer Position bei der DIG: Sie sitzen auch bei anderen Gesellschaften/Beteiligungen der Stadt im AR. Wurden die Schulungen gemäß PCKG dort durchgeführt? Wenn ja wie, von wem, wann?

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze