wfbm/Rogg/Spaniel: Hauptverfahren? Wann? Gar nicht?

Die beiden Angeschuldigten im Zwischenverfahren vor dem Amtsgericht (AG) Duisburg müssen sich bisher wohl noch keinem Hauptverfahren stellen. Nachdem die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen in der Sache wfbm/Rogg/Spaniel Anfang Juli anscheinend soweit war und das Zwischenverfahren vor dem AG eröffnet wurde, sind nun schon fast sechs Monate vergangen. Und es ist nach meiner Kenntnis bisher kein Hauptverfahren in Sicht. Es müsste also sein, dass das Gericht die Vorwürfe wegen schwerer Untreue gegen Rosalyne Rogg, ehemalige GF der wfbm, und Reinhold Spaniel, ehemaliges Aufsichtsratmitglied der wfbm, weiterhin prüft.

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/anklage-geschaeftsfuehrerin-behindertenwerkstatt-100.html

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150030/Strafprozessrecht/03-zwischenverfahren-3.pdf

Gemäß der Verlautbarungen im Juli halten Roggs Anwälte die überhöhte Vergütung ihrer Mandatin von zuletzt über 360.000 EURO pro Jahr für angemessen und Spaniels Anwälte behaupten, dass die VertreterInnen der wfbm-Gesellschafter im Aufsichtsrat, und auch OB Link, über all das informiert waren was man ihm nun strafrechtlich vorwerfe.

Und erneut fällt mein Blick auf die kleine eingerahmte Quittung an meiner Bürowand. Immerhin war ja „Der Kleine Prinz“ mal eine Unternehmung der wfbm.

Ich hoffe inbrünstig, dass Spaniel die Behauptung seiner Anwälte eindeutig belegen kann. Wenn es denn zum Hauptverfahren kommt. Bisher sind alle die ich zu Letzterem befragt habe der Meinung, dass es kein Hauptverfahren geben wird.

Die wfbm firmiert laut aktuellem Impressum immer noch als gGmbH, das heisst der Status der Gemeinnützigkeit ist im Rahmen der Geschehnisse bisher unberührt. Die Möglichkeit des Finanzamtes die Gemeinnützigkeit abzuerkennen wurde immerhin diskutiert.

Ob die ebenfalls umstrittene geringe Bezahlung einiger Mitarbeitenden inzwischen geändert wurde konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Der „neue“ GF Alexander Schwanke war erst bereit mir Auskünfte zu geben, dann aber nicht mehr.

Während man früher keine Vergütungszahlen der Geschäftsführung angeben wollte, hat man dies in der Bilanz von 2018 getan:

Anton Koller (seit 10.09.2018) 0,00 EURO

Roselyne Rogg (bis 08.08.2018) 212.626,27 EURO

Die Vergütung an Frau Roselyne Rogg entfällt vollständig auf erfolgsunabhängige Vergütungen.

Die Leistungen der Geschäftsführung werden ab dem 10. September 2018 im Rahmen eines Personalgestellungsvertrags mit der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschafts mbH verrechnet. Die vereinbarte Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 28.125,00 € zzgl. 19% Umsatzsteuer.

Anmerkung: Hochgerechnet käme Frau Rogg für 2018 gesamt auf rund 352.000 EURO erfolgsunabhängige Vergütung(en). Anton Koller war Interims-GF.