The Curve: Beschwerde über fehlenden Regress des OB gegen Ratsleute

Heute habe ich eine weitere Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt. Es geht um den ausbleibenden Regress des OB gegen die Ratsleute die mit diversen Beschlüssen den finanziellen Aufwendungen für „The Curve“ zugestimmt haben, was zu erheblichen Fehlausgaben führte.

Guten Morgen Frau XXX,

hiermit lege ich Beschwerde wegen Unterlassung eines Regress, im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 75 Abs. 1 GO NRW, gegen den OB der Stadt Duisburg Herrn Sören Link ein.

Meiner Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde.

Seit mehreren Jahren versucht die Stadt Duisburg ein Baugrundstück im Innenhafen zu entwickeln und im Zuge dessen an einen Investor zu veräussern der dann dort baut.

Dabei handelt es sich um das Projekt „The Curve“ vormals „Eurogate“ genannt, gelegen an der Schifferstrasse.

Aufgrund diverser Probleme konnte das Grundstück bisher nicht baureif gemacht werden, was aber Grundlage von bereits geschlossenen Verträgen mit Investoren war. So sind inzwischen mind. über 10 Mio. EURO  sukzessive über Jahre in Teilbeträgen für bisher nicht ausreichende Versuche der Baureifmachung aufgewendet worden.

Dadurch ist der Stadt ein Vermögensschaden von nicht unerheblichem Ausmaß entstanden. Nun ist angeblich angedacht auf die Baureifmachung zu verzichten, dafür das Grundstück aber unter Wert abzugeben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, würde aber ebenso finanziellen Schaden durch Mindereinnahmen verursachen.

Weitere Folgekosten die ev. in „schlechten“ Verträgen schlummern sind nicht ausgeschlossen.

Der Stadtrat hat wider besseren Wissens diverse Male jeweiligen zusätzlichen Geldern für die misslungene Baureifmachung zugestimmt.

Im Rahmen der Innenhaftung sollte der OB die jeweiligen MandatsträgerInnen in Regress nehmen, da sie gegen das Gebot von kommunalen Mandatsträgern sich ausreichend kundig zu machen sowie Schäden (hier finanzielle) von der Kommune abzuwenden eklatant grob fahrlässig verstossen haben. Sie können sich m.E. nicht darauf berufen schlecht informiert worden zu sein, da sie bei Zweifeln, die hier mehrfach angebracht waren und auch von Mandatsträgern in diversen Ratssitzungen oder als Anfragen/Eingaben im Vorfeld von Sitzungen schriftlich geäussert wurden, den unsinnigen Ausgaben nicht hätten zustimmen dürfen.

Bisher hat der OB Regressforderungen anscheinend nicht gestellt. Auf Anfrage erteilte er mir keinerlei Auskunft dazu, weshalb ich diese Beschwerde nunmehr an Sie richte.

Ich bin der Meinung die Stadt Duisburg  ist aufgrund des allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 75 Abs. 1 GO NRW gehalten, verantwortliche MandatsträgerInnen des Stadtrats in Regress zu nehmen, wenn und soweit sie zuvor einen durch eine Entscheidung des Rats oder seiner beschlussbefugten Ausschüsse einen entstandenen Schaden bei der Gemeinde verschuldet haben.

Gerade vor dem Hintergrund einer Forderung auch der Stadt Duisburg nach einem Altschuldenerlaß, erscheinen der Fall sowie der unterbleibende Regress zumindest äusserst fragwürdig.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Beschwerde. Ich verweise ausdrücklich auf mögliche Verjährungsfristen, so dass u.U. Eile geboten ist.

Ich sende dieses Schreiben in Kopie zur Kenntnisnahme an Frau XXX.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze