Einsprüche gegen Wahl vergebens – Wahlergebnis ist rechtens

Die etlichen Einsprüche gegen die Kommunalwahl bzw. deren Ablauf und Durchführung wurden alle vom Wahlprüfungsausschuß als nicht wahlbeeinflussend eingestuft.  Die Vorkommnisse hatten keinen Einfluss auf Ratsmandate und Sitzverteilungen. Das Wahlergebnis ist somit rechtens. Die Entscheidung wurde vom Rat, also den gewählten Parteien bzw. den Ratsmitgliedern bis auf sehr wenige Ausnahmen bestätigt bzw. angenommen.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/parteien-sind-einig-kommunalwahl-in-duisburg-war-rechtens-id231047842.html