Fragen an die Stadt zu Vorkaufsrecht und Grunderwerbssteuer in Sachen City-Palais und LANUV

Ich berichtete heute Vormittag über den Verkauf des City-Palais. In dem Zusammenhang gibt es einige Fragen an die Stadt. Diese habe ich per Presseanfrage gerade übermittelt:

Guten Tag,

das City-Palais wurde aktuell von der HannoverLeasing an die Volksbank Braunschweig Wolfsburg übertragen/veräussert.
Die genauen Umstände sind der folgenden Pressemitteilung nicht zu entnehmen.

https://www.bondguide.de/topnews/hannover-leasing-platziert-erfolgreich-citypalais-in-duisburg/

Deshalb folgende Fragen:

Ist bei dem „Verkauf“ des City-Palais der Stadt das Vorkaufsrecht eingeräumt worden?
Wenn ja, wann wurde von wem über einen Ankauf bzw. den Verzicht darauf entschieden?
Wenn nein, wissen Sie warum es kein Vorkaufsrecht gibt/gab?
Wissen Sie ob in dem Fall von der Erwerberin Grunderwerbssteuer zu zahlen ist/gezahlt wurde?

Ein weiterer Fall:

Die Aurelis hatte das neu erstellte LANUV bereits in der Bauphase an einen skandinavischen Investor veräussert.

Dazu folgende Fragen:

Ist bei dem „Verkauf“ des (unfertigen) LANUV-Gebäudes der Stadt das Vorkaufsrecht eingeräumt worden?
Wenn ja, wann wurde von wem über einen Ankauf bzw. den Verzicht darauf entschieden?
Wenn nein, wissen Sie warum es kein Vorkaufsrecht gibt/gab?
Wissen Sie ob in dem Fall von der Erwerberin Grunderwerbssteuer zu zahlen ist/gezahlt wurde?

Gruß

wwww.duistop.de
Michael Schulze