Ev. Kirchenkreis und Diakonie Duisburg antworten nicht – Diakonie-Zentrale macht sich lächerlich

Aufgrund eines Disputs zwischen der Geschäftsführung des Diakoniewerks Duisburg GmbH – in Person von Udo Horvat – und Ehrenamtlichen  in Sachen Barmherzigkeit gegenüber Obdachlosen, ich berichtete, wandte ich mich an die Diakoniewerk Duisburg GmbH, den Evangelischen Kirchenkreis Duisburg sowie die Diakonie-Zentrale für Deutschland.

Und zwar mit folgender Presseanfrage:

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage:

Das Diakoniewerk Duisburg GmbH hat sich einen Corporate Governance Kodex gegeben der allerdings vom Corporate Governance Kodex der Diakonie Deutschland (DGK) abweicht.

https://www.diakoniewerk-duisburg.de/wp-content/uploads/2020/04/CorpGovCodex-DiakonieDU.pdf

Vor allem ist er weniger umfänglich.

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Ueber_Uns_PDF/DGK_Stand_2018-10-18_beschlossene_Fassung_mit_Vorwort.pdf

Interessanterweise steht in diesem deutschlandweiten Kodex unter 3.) folgendes (Auszug/Zitat):

Ein Vorstand *) leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Einrichtungsleitung. …

Ein Aufsichtsgremium bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungenvon grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden.

*) Im DGK wird zur Verbesserung der Lesbarkeit für das Leitungsgremium immer der Begriff „Vorstand“verwendet. In Abhängigkeit von der Rechtsform und der Satzung der jeweiligen Einrichtung können für die Bezeichnung des Leitungsgremiums auch andere Bezeichnungen zur Anwendung kommen wie z. B. Geschäftsführung.

Und im weiteren Verlauf heisst es (Zitat):

Die Vergütung des Vorstandes soll offengelegt werden. Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. Unter Angabe der Grundzüge des Vergütungssystems. Die Darstellung soll in allgemeinverständlicher Form erfolgen.

Nun ergeben sich folgende Fragen:

1. Wo ist in der Bilanz (laut Bundesanzeiger ist die letzte öffentliche die von 2018) der Duisburger Diakonie (Diakoniewerk Duisburg GmbH)  das Aufsichtsgremium zu finden? Wo auf der Website?
2. Wo die Offenlegung der Vergütung des Vorstands (in Duisburg Geschäftsführung genannt) in der Bilanz von 2018 zu finden? Wo auf der Website?
3. Warum weicht eigentlich der Duisburger Kodex vom deutschlandweiten Diakonie-Kodex ab?

Können Sie bitte Stellung dazu nehmen, weshalb in Duisburg anscheinend andere Regeln herrschen als es die Diakonie-Dachorganisation deutschlandweit „empfiehlt und vorgibt“.

Werden Sie mit der Diakonie in Duisburg Kontakt aufnehmen und darauf hinwirken, dass die von Ihnen verankerten Grundsätze auch in Duisburg umgesetzt werden?

Werden Sie darauf hinwirken, dass die Diakonie Duisburg mir die Vergütungen(für die letzten drei Jahre) der beiden GeschäftsführerInnen nachreicht, darum habe ich dort aktuell gebeten?

Gruß

www.duistop.de

 

Kurz darauf erhielt ich von der Diakonie Zentrale für Deutschland folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu 3) Diakonische Einrichtungen sind in ihrem  Handeln eigenständige Organisationen. Als Bundesverband können wir unseren Trägern und Einrichtungen nur empfehlen, den Transparenzstandards und Compliance-Richtlinien zu folgen und sie für sich zu übernehmen. Es ist letzten Endes die Entscheidung der Leitungs- und Aufsichtsorgane einer Einrichtung. Unser Bestreben ist es , eine größtmögliche Übernahme und Umsetzung der Richtlinien im Verband zu erreichen. Dafür gab es im Prozess der Erstellung der Richtlinien einen breiten Beteiligungsprozess.

Die ersten beiden Fragen richten Sich an die Diakonie Duisburg. Sie müssten Sie sich daher bitte an die Verantwortlichen vor Ort wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Diakonie Deutschland

 

Darauf schrieb ich zurück:

Guten Abend …,

vielen Dank für die Antwort zu 3.), die ich auch so erwartet habe.

Ich habe Ihnen die Fragen 1. und 2. speziell zur Diakonie Duisburg mitgesandt, in der Hoffnung, dass auch die Dachorganisation sich mit diesen „örtlichen“ Zahlen und Fakten der „Diakonie-Ableger/-Zweigstellen“ beschäftigt.

Aber anscheiend besteht in der Hinsicht kein Interesse.

Ich habe natürlich die Diakonie in Duisburg dazu explizit angeschrieben, vllt. können Sie dort ein wenig mit Nachdruck auf eine Antwort an mich drängen, oder sich diese besorgen und mir zusenden.

Was ich nicht verstehe ist, dass bei einer so grossen deutschlandweiten Organisation, die Zentrale mit allen Rechten auch z.B. über die Nutzung des Begriffs „Diakonie“ ihre örtlichen „Ableger“ dermassen frei schalten und walten lässt.

Kann es also sein, mit Verlaub, dass wenn es Ungereimtheiten bei den Ablegern gibt, diese dann auch nicht negativ auf die Zentrale zurückfallen (sollen)?

Gruß

www.duistop.de

 

Eine Antwort von der Diakoniewerk Duisburg GmbH steht noch aus, ebenso eine Antwort vom Ev. Kirchenkreis Duisburg, dem alleinigen Gesellschafter der Diakoniewerk GmbH.

Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Udo Horvat ähnlich gut verdient und vergütet wird wie ehedem Frau Rogg bei der wfbm. Die Diakoniewerk GmbH ist immerhin nicht gemeinnützig und macht rund 30 Mio. EURO Umsatz p.a.

Ein Geschäftsführer kann also gut und gerne umsatzabhängig in der vorliegenden Grössenordung zw. 200.000 und 400.000 EURO p.a. erhalten.

Ob es auch eine Firmenwagenregelung etc. gibt ist auch unbekannt.

Ebenso ist mir ein Rätsel wieso die Beteiligten aus Duisburg nicht antworten, waren sie doch beim Thema Barmherzigkeit weniger schweigsam.

Mein Rat an alle Ehremamtlichen in der Diakonie und alle die es noch werden wollen: Fragen Sie doch mal nach dem Verdienst von Udo Horvat bevor sie selbst ohne Bezahlung tätig werden.