Briefwechsel wegen der Anfrage „Bildrechte“ an die wfbm/Esthetique

Folgenden Briefwechsel will ich der geneigten DUISTOP-Leserschaft nicht vorenthalten. Es geht dabei um eine Anfrage wegen der Bildrechte/Model Releases an die wfbm:

 

Guten Tag Frau Lütke-Vestert,

ich komme zurück auf Ihre kurze Antwort vom 13. August.

In Bezug auf meine Anfrage zu den Bildrechten wfbm/esthetique hatte ich nunmehr die Stadt angeschrieben, bekam aber von dort keinerlei Antwort.

Ich weise Sie nunmehr auf Folgendes hin:

Sie haben mir Ihre Antwort ja wahrscheinlich nicht ohne Rücksprache mit der Kommunikationsabteilung der Stadt gesendet.

Sie dürften mit Frau Kopka gesprochen haben.

Sollte dies so sein, liegt meines Erachtens seitens der Stadt bzw. seitens der Person die Sie tatsächlich autorisiert hat so zu antworten, ein Fall von Amtsmissbrauch ev. Untreue vor.

Die Stadt kann und darf nicht für einen private Institution tätig werden, wenn Sie dazu keine Befugnis/Vollmacht besitzt.  Man müsste Ihnen dies eigentlich auch so gesagt haben.

Sie selbst haben ev. gegen die in Ihrem Anstellungsvertrag verklausulierten Bestimmungen zur Verschwiegenheitspflicht verstossen(Sie haben jemand ausserhalb des Unternehmens u.U. unternehmensrelevante Details mitgeteilt), was zumindest zu einer Abmahnung führen dürfte bzw. grobes Misstrauen auslösen dürfte.

Ferner deutet es daraufhin, dass auch in anderen -vllt. schwerwiegenderen Fällen- aus Ihrem Hause derartige Informationen an die Stadt herangetragen wurden.

Dies ist selbst bei einer Beteiligung der Stadt in Höhe von 50% an der wfbm unstatthaft.

Desweiteren haben Sie ev. meine Daten die ich explizit Ihnen mitgeteilt habe, an die Stadt weitergegeben. Dies wäre ein eklatanter Verstoss gegen die DSGVO.

Ich sehe mich also 1. dazu veranlasst den Sachverhalt zu veröffentlichen, 2. ihn ggfs an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und 3. ihn in jedem Fall beiden anderen Gesellschafter zugänglich zu machen. Deshalb setze ich die GFs von Lebenshilfe und VKM in cc.

Inwieweit Herr Krützberg informiert ist weiß ich nicht. Auch er sollte Angelegenheiten der wfbm auch nur als solche vertraulich behandeln.

Gruß

Michael Schulze

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Am 13.08.2018 um 09:54 schrieb Jutta Lütke Vestert:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bitte senden Sie Ihre Mail an

kommunikation@stadt-duisburg.de

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Von: Michael Schulze <XXX>
Gesendet: Samstag, 11. August 2018 12:46
An: Jutta Lütke Vestert <XXX>; Thomas Krützberg <XXX>
Betreff: Anfrage wegen Bildrechten – Model Releases – wfbm/Esthetique

Sehr geehrte Frau Lütke-Vestert, Sehr geehrter Herr Krützberg,

im Rahmen von Berichterstattungen zum aktuellen Fall wfbm/Rogg u.a. würde ich auf unserem Stadtmagazin-Portal www.duistop.de auch Bilder der wfbm und der Marke Esthetique einsetzen, die ich auf den entsprechenden Webseiten aktuell finden kann.

Dazu brauche ich Ihr Einverständnis. Können Sie mir aber stattdessen auch Pressebilder zur Verfügung stellen, das wäre super?

Ausserdem benötige ich die entsprechenden Model Releases, und, wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist,  von Ihnen persönlich eine Freizeichnung für mich zur Sicherheit, dass  alle abgebildeten Personen ihr ausdrückliches Einverständnis zur Veröffentlichung und zur Nutzung gegeben haben.

Da es sich teils auch um Menschen mit Handicap handelt wüsste ich natürlich auch gerne wer in diesem Fall das Einverständnis gibt, der/die Behinderte selbst oder ein Vormund o.ä.?

Vllt. können Sie mir dazu generell Infos geben wie in einem solchen Fall grundsätzlich bei der wfbm (inkl. beim Label Esthetique) gehandelt wird.

Es könnte sich bei einer Veröffentlichung  uU auch um einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht gemäß DSGVO handeln, weil jeder nun weiß(wenn es keine gecasteten Models aus Agenturen sind) dass diese Personen bei der wfbm leben und arbeiten.

Insofern obliegt ihnen in zweierlei Hinsicht Schutzmassnahmen zu ergreifen: einmal für die Person und einmal für den/die Mitarbeiter*In.

Danke vorab.

www.duistop.de

Michael Schulze