Nochmalige Anfrage bei den WBD wegen fehlendem Kanalanschluß bei Politiker-Haus

Guten Morgen Herr XXX,

(In Kopie an Thomas Patermann (WBD) und Katrin Susanne Gems (DUISTOP).)

ich komme nochmals auf den bei Ihnen als Pressesprecher vor einigen Wochen angefragten Vorgang A…strasse XXX, Familie XXX, zurück.

Bisher habe ich von Ihnen in der Sache keinerlei sachdienliche Auskünfte bekommen.

Sicher ist laut meiner Recherchen inzwischen, dass der/die Hausbesitzer eine Baugenehmigung in 2015 zum Um-/Ausbau des Hauses A…strasse XXX erhalten hat/haben. Die Um-/Ausbauten erfolgten auch tatsächlich.

Damit einhergehend müsste in 2015 auch die Anschlußsituation an das öffentlich Kanalnetz thematisiert worden sein. Dieser Abwasseranschluß ist meines Wissens bis heute nicht erfolgt(trotz gültiger Satzung der WBD inkl. Anschlusszwang), demzufolge hätte die Baugenehmigung eigentlich nicht erfolgen dürfen.

Seit ich Sie das erste Mal angeschrieben habe sind Sie und ggfs. die WBD in Kenntnis des Vorgangs und scheinen den Zustand weiterhin und wider besseren Wissens sowie unter Missachtung der eigenen Satzung weiter zu dulden, so meine Annahme.

Dass ein Politiker bzw. seine Familie anscheinend in den Genuß einer gewissen Vorzugsbehandlung kam/kommt, während sich Normalbürger an die Gesetze, Satzungen etc. halten müssen, gibt der Sache (dazu im Wahljahr) eine besondere Note.

Ich bitte Sie diesbezüglich um eine kurzfristige Stellungnahme.

Sollten Sie persönlich den Vorgang inhouse nicht entsprechend weitergeleitet haben, ergeben sich u.U. persönliche Konsequenzen, da Sie möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit „schützen“, ev. in Kombination mit dem Schutz einer bestimmten Person/mehrerer Personen zu deren Eigennutz, z.B. in Form von Kostenersparnissen. Kanalanschlüsse haben keinen Selbstzweck, sondern sind  aktiver Umwelt- sowie Infektionsschutz. Dies brauche ich Ihnen aber eigentlich in Zeiten von Corona nicht zu erklären.

Auch dazu bitte ich um eine kurzfristige Stellungnahme.

Gruß  

www.duistop.de

Michael Schulze