DUISTOP und das Pressegesetz: Weitere Bemühungen über die Staatskanzlei

Nachdem sich auf unseren Wunsch hin Bärbel Bas (SPD, MdB) leider vergeblich bei OB Link für eine dem Landespressegesetz NRW § 4 entsprechende Anerkennung und Berücksichtung von DUISTOP als Presseorgan eingesetzt/bemüht hatte, habe ich Sie nun darüber unterrichtet sie als Zeugin zu benennen, um bei der Staatskanzlei ein mögliches Disziplinarverfahren gegen den OB zu erwirken. Ein ebenso mögliches Verwaltungsgerichtsverfahren könnte wegen der derzeitigen Überlastungen langwierig werden. Ich gehe davon aus der OB sitzt die Sache aus. Dass er u.U. unnötige Kosten für die Stadt in Kauf nimmt, wird ihm egal sein.

Hier das aktuelle Schreiben an Frau Bas aus dem mein/unser Anliegen nochmals konkret hervorgeht. Die einleitenden Dankesworte sind eher als bloße Förmlichkeit zu betrachten!!!

Guten Morgen Frau Bas,

ich möchte mich nochmals für Ihre Bemühungen in Sachen „Presseauskunft von der Stadtverwaltung etc.“ bei Herrn OB Link bedanken.
Ihre Bemühungen haben eindeutig, auch auf nochmalige Nachfrage ergeben (Beweis: Ihre Mails), dass Herr Link als Verwaltungschef nicht willens ist DUISTOP und die Redaktion, besonders meine Person, als Presseorgan und Pressevertreter anzuerkennen und gleich zu behandeln.
Dies verstösst eklatant gegen §4 des Landespressegesetzes NRW.
Ich werde, nachdem ich mich mit der NRW-Staatskanzlei in der Angelegenheit auseinandergesetzt habe, versuchen ein Disziplinarverfahren gegen den OB zu erwirken.

Sie dienen mir deshalb als Zeugin, übersenden Sie mir bitte daher kurzfristig ihre ladungsfähige Anschrift. Danke.

Dass Sie persönlich sich derart unwillig erwiesen haben sich für das Anliegen stark zu machen, wirft natürlich auch ein schlechtes Licht auf Sie in dieser Sache.

Gruß

Michael Schulze

 

NACHTRAG:

Als weiterer Hinweis auf die Rechtmässigkeit meines Anspruchs könnte Ihnen dieser Text dienen:

http://www.medien-law.de/files/Prof-Dr-Ernst-Fricke-Recht-fuer-Journalisten-2-Auflage-Rechercherechte.pdf

Und:

Ich behalte mir vor Sie als Zeugin auch in einem möglichen Verfahren vor einem Verwaltungsgericht zu benennen.

M. Schulze