Mülheim: Was geht ab rund um den Hbf?

Gastbeitrag von G.-W. Scholl, MBI-Vertreter im WStMA, Mülheim

Als „ein Schlüsselgrundstück“ der Mülheimer Stadtentwicklung sehen die neuen Eigentümer das Areal der Hauptpost zwischen Bahnhof und Forum. Im Dezember hatte eine Spekulantenfirma mit Sitz im bayrischen Rain das 11.000 qm große Gelände erworben, nachdem sie vorher bereits das Gelände daneben mit Spardabank, städtischer Sozialagentur und Easy Software AG gekauft hatten. Sie sind also die Herren rund um den Mülheimer Hauptbahnhof.
Weil all das bisher an Gremien und Öffentlichkeit vorbeiging, folgende MBI-Fragen, die Antworten der Verwaltung unten in fetter Schrift. Doch leider bleiben viele Fragen offen. Problematisch ist auch die Haltung der Verwaltung, dass sie anstelle der Post einen Büro- und/oder Hotelstandort für sinnvoll erachtet (siehe Antwort zu Frage 3). Im Ausschuss gestern konnte oder wollte die Verwaltung nichts Konkretes sagen.

Das passt zu dem vollständig chaotischen und unausgegorenen ÖPNV-(Nicht-)Konzept der Stadt Mülheim

MBI-Eilantrag vom 8.1.20 für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität am 14.01.2020, verschoben in den Ausschuss am 11.2.2020 (Antworten der Verwaltung auf die MBI-Fragen unten mit der jeweiligen Antwort in fett+kursiv direkt unter der jeweiligen Frage)

Eigentümerwechsel von „Schlüsselgrundstücken“ der Stadtentwicklung zwischen Hauptbahnhof und Forum

Beschlussvorschlag:
Der WStMA beschließt die Einrichtung eines Tagesordnungspunktes „Eigentümerwechsel von Schlüsselgrundstücken der Stadtentwicklung zwischen Hauptbahnhof und Forum“
. Die Verwaltung möge in dem Zusammenhang Stellung beziehen zu folgenden Fragen:

  1. Wem gehörten die beiden Grundstücke von Hauptpost und „Easy-Türmen“ vorher? Wann wurden sie jeweils verkauft?

Die Verwaltung informiert nicht in öffentlicher Sitzung über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken.

  1. Ist die Stadt vor dem jeweiligen Verkauf der beiden sensiblen Grundstücke kontaktiert worden?
    a) Wenn ja,
    – von wem, dem Verkäufer oder dem Erwerber? Als Planungsbehörde oder nur als Mieter etwa der Sozialagentur?
    – Musste die Stadt eine Zustimmung erteilen und wenn ja, wofür genau?
    – Inwieweit hätte jeweils die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts für die Stadt bestanden? Wurde das geprüft und warum hat die Stadt ggfs. jeweils darauf verzichtet?
    b) Wenn nein, wieso nicht?

Die Verwaltung ist vor dem Verkauf der Grundstücke von Kaufinteressenten kontaktiert worden. Es haben Gespräche im Amt 61 stattgefunden.

Im Bebauungsplan ist eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bundespost“ festgesetzt. Insofern bestand ein Vorkaufsrecht zum Entschädigungswert für die Stadt Mülheim an der Ruhr (§ 24 BauGB), allerdings nur für den o.g. Zweck. Insofern wurde von dem Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht. Ohnehin hätten hierfür keine Finanzmittel zur Verfügung gestanden.

  1. Gab es bereits Gespräche mit den Investoren über zukünftige Nutzungen der beiden Schlüsselgrundstücke? Sind solche zumindest geplant? Wenn ja, mit welchen Zielvorstellungen seitens der Stadt?

Amt 61 hat in den Gesprächen deutlich gemacht, dass die Entwicklung eines Büro- und/oder Hotelstandorts als sinnvoll erachtet wird. In jedem Fall ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, da aktuell nur die Nutzung als Postdienststelle zulässig ist. Die Stadt kann insofern die weitere Entwicklung steuern.

  1. Der Übergang zwischen Hbf und Forum soll noch in diesem Jahr vollständig neu umgestaltet werden. Welche anderen Vorüberlegungen, Planungen usw. gibt es seitens der Stadt außerdem bereits jetzt? Wenn noch nicht, wie und wann könnte oder sollte ein solcher Prozess in die Wege geleitet werden?

Im Zuge des Umbaus der Haltestelle Hauptbahnhof durch die Ruhrbahn werden sich die Zugänge zur Haltestelle sowie zum Busbahnhof und damit auch die Laufwege im Umfeld verändern. Daher müssen voraussichtlich die umliegenden öffentlichen Flächen neu konzipiert werden (Straße „Am Hauptbahnhof“). Sollte sich eine Neuentwicklung des „Post-Areals“ konkretisieren, ist es sinnvoll, auch dies aufeinander abzustimmen.

gez. Beigeordneter Vermeulen

Begründung im MBI-Antrag:

Den Lokalmedien war zuletzt, u.a. in der WAZ vom 7.1.2020, folgendes sinngemäß zu entnehmen:

Als „ein Schlüsselgrundstück“ der Stadtentwicklung sehen die neuen Eigentümer das Areal der Hauptpost zwischen Bahnhof und Forum. Im Dezember hatte die SWT Verwaltungs GmbH mit Sitz im bayrischen Rain das 11.000 qm große Gelände erworben, nachdem sie vorher bereits das Gelände der sog. „Twin Towers“ am Hbf. mit Spardabank, städtischer Sozialagentur und Easy Software AG gekauft hatten. Es steht sicherlich außer Frage, dass beide Grundstücke insbesondere in Zeiten einer von EU und Bundesregierung massiv propagierten Verkehrswende von größtmöglicher Bedeutung für die zukünftige Verkehrs- und Stadtentwicklung der Stadt Mülheim sind.

Umso befremdlicher ist es, dass zuständige Gremien und die Öffentlichkeit nur durch die Medien von den Eigentümerwechseln erfuhren. Ob und welche Möglichkeiten im gesamten Umfeld des Hbf bestehen und wie sie genutzt werden, wird auch davon abhängen, wie transparent Zukunftsplanungen gestaltet werden und wie direkt und indirekt Betroffene von Anbeginn einbezogen werden. Letztendlich werden schließlich sehr viele Mitbürger evtl. Veränderungen mittragen müssen, ob beim Nahverkehr, als Autofahrer oder Bahnkunden, beim Einkaufen, als Postkunden usw.. Dabei wird es vonnöten sein, von Seiten der Stadt sowie der Investoren frühzeitig ins Gespräch mit Öffentlichkeit und zuständigen Gremien zu kommen.

Da beide Eigentümerwechsel auch vollständig an den politischen Gremien wie u.a. dem zuständigen WStMA vorbei durchgeführt wurden, ist es nun geboten, ohne Zeitverzug in einen solchen Prozess einzusteigen. Deshalb die Eilbedürftigkeit dieses Antrags.

 

Schlußfrage von Michael Schulze: Kommt uns in Duisburg das Ganze nicht irgendwie bekannt vor?