Zwischenbericht: Stadt und WBD mauern – wird eine bestimmte Person geschützt?

Vor kurzem berichtete ich von einem der DUISTOP-Redaktion zugetragenen Fall einer prominenten Person die anscheinend ohne Baugenehmigung gebaut hat und keinen per Abwassersatzung vorgeschriebenen Abwasseranschluß ans Kanalnetz besitzt.

Die Sache versuche ich nun seit zwei Wochen zu klären und habe dazu Stadt und WBD angeschrieben. Bisher vergeblich. Nun habe ich die Umweltbehörde in der Sache informiert bzw. angeschrieben, da nun seit zwei Wochen die WBD die Adresse der Person kennen und eigentlich etwas unternommen haben müssten, falls tatsächlich kein vorgeschriebener Abwasseranschluß ans Kanalnetz vorhanden sein sollte.

Im Vorfeld hatte die WBD bereits gemauert und mir nicht erklärt welche Ausnahmen vom Anschlusszwang an die öffentliche Kanalisation denn grundsätzlich möglich sein könnten. Diese Antwort würde noch nicht einmal den Datenschutz tangieren.

Hier mein aktuelles Schreiben an das hiesige Umweltamt:

Guten Morgen Herr Dr. Griebe,

derzeit habe ich in Sachen Kanalanschluss gemäß Abwassersatzung einige Fragen offen, die ich der Stadt und der WBD gestellt habe. Dabei geht es um den konkreten Hinweis, dass …XXX… sich anscheinend nicht an die Abwassersatzung hält und keinen Anschluß an das öffentliche Kanalnetz hat, obwohl dies durchaus technisch möglich wäre.

Meine Frage an Sie: Schreiten Sie in Verdachtsfällen, bei denen auch die WBD involviert sind, als Aufsichtsbehörde auch gegenüber der WBD ein?

Und: Sind Sie an der Klärung der Angelegenheit also entsprechend interessiert, weil uU auch eine Umweltgefährdung bestehen könnte. Nicht umsonst gilt für alle und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen die Abwassersatzung inkl. Anschlußzwang.

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze