Baustelle Tonhallenstrasse in puncto Sicherheit ein „mangelhaft“

Beitrag von Ulrich Martel

Nun ist es einige Wochen her, dass die Kreuzung Tonhallenstr. / Friedrich-Wilhelm-Str. für den Verkehr wieder freigegeben wurde und wir können davon ausgehen, dass die Bauarbeiten dort weitestgehend abgeschlossen sind. Sicher kann man jedoch bei dieser chaotischen Planung nie sein. Und Sören Link der OB, der sich auch mal gerne bei Halbfertigem feiern lässt, ist ja auch noch nicht vorbeigekommen.

Zeit also, ein kleines Zwischenresümee zu ziehen. Wer nun erwartet, dass es in der Ex-Loveparade-Stadt besonders sicher zugeht, den muss ich enttäuschen. Ich verweise mal auf meinen Bericht http://www.viewww.de/duistop/duistop-stadtmagazin/dokumente/was-haben-die.pdf vom 15. September 2018 über den Kantpark hin. Fazit: „Die Sören-Link-Stadtverwaltung ist ihrem Prinzip treu geblieben.“

Und da Bilder mehr als tausend Worte sagen, hier nur einige wenige Beispiele:

Besser gleich durch die Baustelle? Nur schnell, der Bagger bewegt sich schon.

Diverse Mal fragte ich mich, besonders auch bei und nach windigem Wetter: Muss man nicht Baustellenabsperrungen so aufstellen, dass sie gegen zu erwartende Wetterlagen gesichert sind? Gab es da nicht mal eine Rechtsnorm? Aber wen interessieren denn Rechtsnormen?

Und hier nun die Rechtslage, also wie es in einer Stadt ohne Sören Link wäre:

Baustellen im Straßenverkehr – Das Verfahren zur Einrichtung von Arbeitsstellen wird in § 45 StVO beschrieben

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer – die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans – von der zuständigen Behörde Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/45.html

Rechtsgrundlagen

StVO / VV-StVO, ESA, ZTV-SA, TL

Siehe: https://www.volkmann-rossbach.de/wp-content/uploads/2018/10/VSVI-Vortrag_AM-Emmelshausen.pdf