Die Diakoniewerk Duisburg GmbH hat geantwortet

Nach insgesamt drei Anläufen bzw. Erinnerungen meinerseits hat sich die Diakoniewerk Duisburg GmbH endlich heute zu einer kurzen und knappen Antwort durchgerungen und nebenbei auch noch die Korrespondenz für die Zukunft abgesagt. Ehrlich gesagt hatte ich mit einer Antwort nicht mehr gerechnet und ansonsten … geschenkt.

Die Antwort weist interessante Formulierungen auf. So sei die GmbH gemeinnützig.  Das wird aber in der juristischen Person als GmbH nicht deutlich (vgl. gGmbH wie im Falle wfbm). Es handelt sich also m.M.n. um eine bloße Behauptung, ev. zu Werbezwecken, was wiederum aus der Sicht der Konkurrenz problematisch sein könnte. Die könnte das als „gemein nützlich“ bezeichnen.

Da die Investitionszwecke nicht bekannt sind, kann prinzipiell alles als Investitionszweck deklariert werden.

Die Vergütung des GF bzw. der GFs wird eben nicht veröffentlicht, weshalb ich ja nachfragte. 

Und was bitte bedeutet „branchenüblich“? Warum sagt man nicht wieviel es genau ist? Branchenüblich sind bei der Größenordnung (Umsatz, Mitarbeitende) 200.000 – 400.000 EURO p.a. – Firmenwagen und sonstige Privilegien nicht mitgerechnet.

Ich denke mal mit „seriös“ ist wohl eher „wohlwollend“ gemeint, denn ich kann an meiner Anfrage nicht „Unseriöses“ erkennen. Mal gucken ob ich mehr rausfinde wenn ich ganz seriös als Ehrenamtlicher nachfrage.

Synonyme für „nicht seriös“: anrüchig, verschrien, von zweifelhaftem Ruf, suspekt, zweifelhaft, anstößig, fragwürdig, bedenklich, undurchsichtig, unseriös, zwielichtig, verdächtig, dubios, …

Weiter unten gibt’s meine Fragen.

 

Sehr geehrter Herr Schulze,

die Diakoniewerk Duisburg GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die außer zu Investitionszwecken keine Gewinne machen darf und keine Ausschüttungen vornimmt. Die Vergütung der Geschäftsführung des Diakoniewerkes wird vom evangelischen Kirchenkreis als Alleingesellschafter festgelegt und wird im Rahmen der unabhängigen Wirtschaftsprüfung jährlich offengelegt. Sie liegt im Durchschnitt des Branchenüblichen.

Ihre Bemerkungen und Kommentierungen zum Thema der an uns gestellten Anfrage, die auf Ihrer Internetseite zu finden sind, lassen uns zu dem Schluss kommen, dass Sie an einer seriösen Berichterstattung keineswegs interessiert sind. Daher beenden wir die Korrespondenz mit Ihnen an dieser Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

Ruth Stratmann, Geschäftsführerin des Diakoniewerks Duisburg

Udo Horwat, Geschäftsführer des Diakoniewerks Duisburg

Armin Schneider, Superintendent des Kirchenkreises Duisburg und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung im Diakoniewerk Duisburg

i.A. Martina Mengede

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Diakoniewerk Duisburg GmbH

 

 

Und hier meine Fragen:

 

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage:

Das Diakoniewerk Duisburg GmbH hat sich einen Corporate Governance Kodex gegeben der allerdings vom Corporate Governance Kodex der Diakonie Deutschland (DGK) abweicht.

https://www.diakoniewerk-duisburg.de/wp-content/uploads/2020/04/CorpGovCodex-DiakonieDU.pdf

Vor allem ist er weniger umfänglich.

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Ueber_Uns_PDF/DGK_Stand_2018-10-18_beschlossene_Fassung_mit_Vorwort.pdf

Interessanterweise steht in diesem deutschlandweiten Kodex unter 3.) folgendes (Auszug/Zitat):

Ein Vorstand *) leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Einrichtungsleitung. …

Ein Aufsichtsgremium bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungenvon grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden.

*) Im DGK wird zur Verbesserung der Lesbarkeit für das Leitungsgremium immer der Begriff „Vorstand“verwendet. In Abhängigkeit von der Rechtsform und der Satzung der jeweiligen Einrichtung können für die Bezeichnung des Leitungsgremiums auch andere Bezeichnungen zur Anwendung kommen wie z. B. Geschäftsführung.

Und im weiteren Verlauf heisst es (Zitat):

Die Vergütung des Vorstandes soll offengelegt werden. Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. Unter Angabe der Grundzüge des Vergütungssystems. Die Darstellung soll in allgemeinverständlicher Form erfolgen.

Nun ergeben sich folgende Fragen:

1. Wo ist in der Bilanz (laut Bundesanzeiger ist die letzte öffentliche die von 2018) der Duisburger Diakonie (Diakoniewerk Duisburg GmbH)  das Aufsichtsgremium zu finden? Wo auf der Website?
2. Wo die Offenlegung der Vergütung des Vorstands (in Duisburg Geschäftsführung genannt) in der Bilanz von 2018 zu finden? Wo auf der Website?
3. Warum weicht eigentlich der Duisburger Kodex vom deutschlandweiten Diakonie-Kodex ab?