Neueste Infos in Sachen „Landschaftsschutzgebiet zwischen Rheinaue und Üttelsheimer See“ – Gravierende Fehler festgestellt!

Gastbeitrag von Jürgen Hagenguth von der BI Die Hornitexter
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes zwischen Rheinaue und Üttelsheimer See!
Für alle diejenigen, die sich über den aktuellen Stand zu der aktuellen Entwicklung zum „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ noch nicht informiert haben möchte der Aktivkreis der Bürgerinitiative folgende Information an Euch/Sie weitergeben:
1. Der Rat der Stadt Duisburg hat den Flächennutzungsplan 4.30 und den Bebauungsplan 1216 mehrheitlich genehmigt.
2. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat entgegen den Einwänden der Bürger, das Landschaftsschutzgebiet zu erhalten, das Projekt „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ genehmigt.
3. Mit dem 15. Oktober hat die Stadt Duisburg die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Veröffentlichung im Amtsblatt amtlich bestätigt.
4. Der Projektentwickler „Alpha Industrial“ hat einen Bauantrag für die Errichtung der Hallen 5 und 6 bei der städt. Baubehörde eingereicht. Die Hallen 5 und 6 sind Hallen, die im nördlichen Grenzbereich zu den privaten Flächen der Anrainer neu errichtet werden sollen und den Teil des Gebietes betreffen, die bislang unter Landschaftsschutz standen und nun für das Gewerbegebiet eingegliedert werden sollen.
5. Die Bürgerinitiative „Die Hornitexter“ hat ihren Anwalt mit einer Rechtsmittelprüfung beauftragt.
6. Der Anwalt hat die Bürgerinitiative dazu geraten, einen Sachverständigen für die Überprüfung der Schallimmissionsprognose, die mit dem Gutachten vonseiten des Projektbetreibers als Grundlage der Genehmigung zugrunde lag, mit einer Analyse zu beauftragen.
7. Nach einer ersten Stellungnahme des Gutachtens wurden gravierende Fehler festgestellt.
8. Von der Bürgerinitiative wurde auf Anraten des Anwalts eine stichprobenhafte Verkehrszählung durchgeführt und an der Rheindeichstraße durchgeführt, das die Ergebnisse des Verkehrs-Gutachtens, das der Genehmigung durch den Rat zugrunde lag, in Zweifel zieht. Auch hier ergaben sich eklatante Mängel, die dem Gutachten und damit dem Ratsentscheid zugrunde lagen. Diese festgestellten Mängel wurden dem Rechtsanwalt vorgelegt. Eine weitere Prüfung der Ergebnisse der Verkehrszählung der BI wäre wünschenswert.
9. Das Gutachten, das die Aussagen der Schallimmessionsprognose am Gewerbegebiet überprüfen soll, wurde vom Aktiv-Kreis der Bürgerinitiaitive befürwortet und in Auftrag gegeben.
10. Weder die Aussagen des vorliegenden Verkehrsgutachtens, noch die Aussagen des Lärmschutzgutachtens sind konsistent genug, das Planleitverfahren nach Auffassung des Aktivkreises der BI durchzusetzen.
11. Mit der Genehmigung des Bauantrags seitens des Projektentwicklers durch die Stadt Duisburg ist kurzfristig zu rechnen. Ggf. muss durch Inanspruchnahme rechtlicher Mittel bis zur gerichtlichen Klärung gegen eine Baudurchführung vorgegangen werden. Es dürfen keine präjustizablen Fakten geschaffen werden.
12. Mit der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln sind erhebliche Kosten verbunden. Für den Anwalt, für die Erstellung von Gutachten, für den anstehenden Prozessbeginn vor den Gerichten. Die Bürgerinitiative bestreitet ihre Existenz von der Solidarität der Bürgerinnen und Bürgern! Wir bitten um Ihre/Eure Unterstützung! Alle dafür notwendigen Daten finden Sie/findet Ihr auf der Homepage der BI: www.diehornitexter.wordpress.com oder bei den Sprechern der BI.: Jürgen Hagenguth (01751043798) oder Kirsten König (020667137).
Solidarische Grüße!
Jürgen Hagenguth
www.diehornitexter.wordpress.com